Frage 5: Wahlen in Deutschland sind frei. Was bedeutet das?
Die richtige Antwort auf Frage 5 des Einbürgerungstests lautet: „Die Wählerin/der Wähler darf bei der Wahl weder beeinflusst noch zu einer bestimmten Stimmabgabe gezwungen werden und keine Nachteile durch die Wahl haben.“ (Antwort C).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
„Frei" ist einer der fünf Wahlgrundsätze aus Artikel 38 des Grundgesetzes. Es bedeutet: Niemand darf beeinflusst oder gezwungen werden, und niemand darf wegen seiner Wahlentscheidung Nachteile erleiden. Kein Arbeitgeber, kein Ehepartner, keine Behörde und keine Partei darf Druck ausüben. Deshalb ist auch der Stimmenkauf strafbar.
Die anderen Antworten sind falsch: • Geld annehmen für eine bestimmte Wahlentscheidung – genau das ist Wählerbestechung und nach § 108b Strafgesetzbuch strafbar. Es verstößt gegen die Freiheit der Wahl. • Nur Personen ohne Gefängnisaufenthalt dürfen wählen – falsch. Auch Strafgefangene dürfen grundsätzlich wählen; das Wahlrecht wird nur in seltenen Ausnahmefällen durch Richterspruch aberkannt. • Alle Wahlberechtigten müssen wählen – das wäre eine Wahlpflicht, die es in Deutschland nicht gibt. Nicht zu wählen ist ebenfalls eine freie Entscheidung.
Merkhilfe: Die fünf Wahlgrundsätze sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 5 ist die 1. von 27 Fragen im Themenbereich Wahlen und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.