Frage 6: Wie heißt die deutsche Verfassung?
Die richtige Antwort auf Frage 6 des Einbürgerungstests lautet: „Grundgesetz“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Die deutsche Verfassung heißt Grundgesetz (GG). Sie trat am 23. Mai 1949 in Kraft. Der ungewöhnliche Name hat einen historischen Grund: 1949 war Deutschland geteilt, und die Verfassung sollte ausdrücklich nur vorläufig gelten, bis sich das gesamte deutsche Volk in Freiheit eine gemeinsame Verfassung geben könnte. Deshalb wählte man bewusst nicht das Wort „Verfassung", sondern „Grundgesetz". Seit der Wiedervereinigung 1990 gilt das Grundgesetz für ganz Deutschland und ist damit dauerhaft die Verfassung der Bundesrepublik.
Die anderen Antworten sind erfundene Begriffe: „Volksgesetz", „Bundesgesetz" und „Deutsches Gesetz" gibt es als Bezeichnung für die Verfassung nicht. Achtung bei „Bundesgesetz": Damit sind ganz normale Gesetze des Bundes gemeint – also Gesetze, die vom Bundestag beschlossen werden und unter dem Grundgesetz stehen.
Merkhilfe: Das Grundgesetz ist das Fundament, auf dem alle anderen Gesetze aufbauen – kein Gesetz darf ihm widersprechen.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 6 ist die 2. von 15 Fragen im Themenbereich Verfassungsprinzipien und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.