StaatsangehörigkeitAktualisiert: März 2026

Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland: Alles was Sie wissen müssen

Seit dem 27. Juni 2024 ist Mehrstaatigkeit in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) hat die Regeln zur Einbürgerung grundlegend geändert. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur doppelten Staatsbürgerschaft: Voraussetzungen, Ausnahmen, Vorteile und wie Sie den Antrag stellen.

📅 Zuletzt aktualisiert: März 2026

1. Die neue Rechtslage seit 27. Juni 2024

Seit dem 27. Juni 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland offiziell erlaubt. Bei der Einbürgerung muss die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden.

Am 27. Juni 2024 trat die umfassende Modernisierung des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) in Kraft. Diese Reform ist die bedeutendste Änderung im deutschen Einbürgerungsrecht seit Jahrzehnten und betrifft Millionen von Menschen, die in Deutschland leben und die deutsche Staatsbürgerschaft anstreben.

Der zentrale Punkt der Reform: Mehrstaatigkeit wird grundsätzlich akzeptiert. Das bedeutet, dass bei der Einbürgerung in Deutschland die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden muss. Dies gilt für alle Nationalitäten, unabhängig vom Herkunftsland. Die bisherige Grundregel, wonach Mehrstaatigkeit nur in Ausnahmefällen hingenommen wurde, ist damit Geschichte.

Die Gesetzesreform wurde am 31. Januar 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und am 22. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie ist Teil eines umfassenderen Reformpakets der Bundesregierung zur Modernisierung des Einwanderungsrechts. Neben der Akzeptanz von Mehrstaatigkeit bringt das neue Gesetz weitere wichtige Änderungen: kürzere Fristen für die Einbürgerung, erleichterte Voraussetzungen und die Abschaffung der Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

2. Was hat sich geändert? Vorher vs. Nachher

Die wichtigste Änderung: Die Einbürgerung ist jetzt nach 5 statt 8 Jahren möglich, die Optionspflicht für Kinder wurde abgeschafft und Mehrstaatigkeit wird generell akzeptiert.

Die Reform hat die Regeln zur Einbürgerung in mehreren Punkten grundlegend verändert. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen der alten und der neuen Rechtslage:

ThemaVorher (bis Juni 2024)Jetzt (seit Juni 2024)
Doppelte StaatsbürgerschaftGrundsätzlich Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft erforderlich (Ausnahmen für EU-Bürger und bestimmte Länder)Mehrstaatigkeit generell akzeptiert für alle Nationalitäten
Mindestaufenthalt8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt5 Jahre (3 Jahre bei besonderen Leistungen)
Verkürzung bei IntegrationAuf 6 Jahre möglichAuf 3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen
SprachkenntnisseB1-NiveauB1-Niveau (unverändert, C1 für Verkürzung)
EinbürgerungstestErforderlichWeiterhin erforderlich (17 von 33 Fragen richtig)
Optionspflicht für KinderKinder mussten sich bis 23 für eine Staatsangehörigkeit entscheidenVollständig abgeschafft – Kinder behalten beide dauerhaft
LebensunterhaltEigenständige Sicherung erforderlichEigenständige Sicherung erforderlich (Ausnahmen für Gastarbeitergeneration)

Besonders bedeutsam ist die Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer von 8 auf 5 Jahre. In Kombination mit der Akzeptanz von Mehrstaatigkeit wird die Einbürgerung damit für sehr viele Menschen in Deutschland deutlich attraktiver. Wer bereits lange in Deutschland lebt und bisher wegen der Aufgabepflicht gezögert hat, kann jetzt den Antrag stellen, ohne die Verbindung zum Herkunftsland zu verlieren.

3. Voraussetzungen für die Einbürgerung mit Beibehaltung der alten Staatsbürgerschaft

Für die Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft benötigen Sie mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland, B1-Deutschkenntnisse, einen bestandenen Einbürgerungstest und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts.

Auch wenn die doppelte Staatsbürgerschaft jetzt erlaubt ist, müssen Sie die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Diese sind im reformierten StAG festgelegt. Hier finden Sie eine vollständige Übersicht aller Voraussetzungen. Detaillierte Informationen bietet unser Ratgeber zu den Einbürgerungsvoraussetzungen.

Aufenthaltsdauer

  • Regelfall: 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (vorher 8 Jahre)
  • Verkürzung auf 3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen: hervorragende Deutschkenntnisse (C1-Niveau), besonderes bürgerschaftliches Engagement, herausragende berufliche oder akademische Leistungen
  • Ehepartner und Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger: Einbürgerung nach 3 Jahren Aufenthalt und 2 Jahren Ehe/Lebenspartnerschaft möglich

Sprachkenntnisse (Deutsch B1)

Sie müssen ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachweisen. Dies kann durch ein anerkanntes Sprachzertifikat (z.B. Goethe-Zertifikat B1, telc Deutsch B1) oder durch einen deutschen Schulabschluss belegt werden. Für die verkürzte Einbürgerung nach 3 Jahren sind C1-Kenntnisse erforderlich.

Einbürgerungstest bestehen

Der Einbürgerungstest (offiziell: Test "Leben in Deutschland") prüft Kenntnisse über die deutsche Rechtsordnung, Gesellschaft und Lebensverhältnisse. Der Test besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen, von denen Sie mindestens 17 richtig beantworten müssen (ca. 52%). Die Fragen stammen aus einem Katalog von 460 Fragen, der vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) veröffentlicht wird.

Bereiten Sie sich optimal vor mit unserem kostenlosen Prüfungssimulator oder dem intelligenten Lernmodus mit Spaced Repetition. Die Bestehensquote liegt bei über 90% – mit guter Vorbereitung schaffen Sie den Test problemlos.

Weitere Voraussetzungen

  • Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts: Sie und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen müssen grundsätzlich ohne Sozialleistungen auskommen. Ausnahmen gelten für die sogenannte Gastarbeitergeneration (Einreise vor 1974) und bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit.
  • Keine strafrechtlichen Verurteilungen: Verurteilungen oberhalb bestimmter Bagatellgrenzen schließen die Einbürgerung aus. Geringfügige Verurteilungen (z.B. bis 90 Tagessätze Geldstrafe) bleiben unberücksichtigt.
  • Bekenntnis zum Grundgesetz: Sie müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen.
  • Aufgabe der früheren Staatsbürgerschaft: Entfällt seit Juni 2024 von deutscher Seite – aber prüfen Sie die Regelungen Ihres Herkunftslandes.
  • Klärung der Identität: Ihre Identität muss durch gültige Ausweispapiere geklärt sein.

4. Welche Länder erlauben keine doppelte Staatsbürgerschaft?

Obwohl Deutschland Mehrstaatigkeit erlaubt, verbieten einige Herkunftsländer wie China, Japan, Indien und Österreich die doppelte Staatsbürgerschaft. In diesen Fällen verlieren Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung automatisch.

Obwohl Deutschland seit Juni 2024 Mehrstaatigkeit akzeptiert, gibt es Herkunftsländer, die ihrerseits die doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlauben. Wenn Ihr Herkunftsland die Aufgabe der Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer fremden verlangt, verlieren Sie Ihre alte Staatsbürgerschaft möglicherweise automatisch bei der Einbürgerung in Deutschland – auch wenn Deutschland das nicht verlangt.

Länder, die keine Mehrstaatigkeit erlauben (Auswahl)

LandRegelung
ChinaAutomatischer Verlust der chinesischen Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung im Ausland
IndienAutomatischer Verlust; OCI-Karte (Overseas Citizen of India) als Alternative möglich
JapanGrundsätzlich keine Mehrstaatigkeit; Aufgabe der japanischen Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung im Ausland erforderlich
SingapurKeine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt; Verlust bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit
MyanmarKeine Mehrstaatigkeit erlaubt
NordkoreaKeine doppelte Staatsbürgerschaft vorgesehen
ÖsterreichGrundsätzlich Aufgabe erforderlich; Beibehaltungsgenehmigung möglich

Wichtig: Die Rechtslage in Ihrem Herkunftsland kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich vor der Einbürgerung bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Herkunftslandes, ob und unter welchen Bedingungen eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist. In vielen Fällen gibt es Sonderregelungen, Übergangsfristen oder die Möglichkeit, eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen.

Für Bürger von EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz galt auch schon vor der Reform eine Ausnahme: Sie konnten die doppelte Staatsbürgerschaft behalten. Die neue Regelung erweitert diese Möglichkeit nun auf alle Nationalitäten – soweit das Herkunftsland dies seinerseits zulässt.

5. Kinder und Abschaffung der Optionspflicht

Die Optionspflicht wurde vollständig abgeschafft. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft und dürfen ihre zweite Staatsangehörigkeit dauerhaft behalten.

Eine der wichtigsten Neuerungen der Reform betrifft Kinder, die in Deutschland geboren werden und deren Eltern keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Bis zur Reform galten komplexe Regeln, die unter dem Begriff Optionspflicht bekannt waren.

Die alte Optionspflicht (abgeschafft)

Kinder, die in Deutschland als Kind ausländischer Eltern geboren wurden und automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhielten (Geburtsortsprinzip), mussten sich früher bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Wer sich nicht entschied oder die ausländische Staatsangehörigkeit behielt, verlor die deutsche. Diese Regelung wurde bereits 2014 für viele Fälle gelockert, mit der Reform 2024 aber vollständig abgeschafft.

Die neue Regelung

  • Kinder, die in Deutschland geboren werden, erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt (vorher 8 Jahre) und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.
  • Diese Kinder behalten die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern dauerhaft neben der deutschen – ohne sich jemals entscheiden zu müssen.
  • Die Abschaffung der Optionspflicht gilt rückwirkend: Auch junge Erwachsene, die noch unter der alten Optionsregelung standen, müssen sich nicht mehr entscheiden.

Diese Änderung bringt Rechtssicherheit für Hunderttausende junge Menschen in Deutschland, die mit zwei Staatsangehörigkeiten aufgewachsen sind und sich bisher Sorgen um die Entscheidungspflicht machten.

6. Vorteile der doppelten Staatsbürgerschaft

Die doppelte Staatsbürgerschaft bietet volles Wahlrecht in Deutschland, visafreies Reisen mit beiden Pässen, Erbrecht in beiden Ländern und uneingeschränkten Zugang zum EU-Arbeitsmarkt.

Die doppelte Staatsbürgerschaft bietet zahlreiche praktische Vorteile im Alltag, bei Reisen und im Rechtsverkehr. Hier die wichtigsten Vorteile im Überblick:

Politische Teilhabe

  • Wahlrecht in Deutschland: Mit der deutschen Staatsbürgerschaft haben Sie das aktive und passive Wahlrecht bei Bundestags-, Landtags-, Kommunal- und Europawahlen. Sie können nicht nur wählen, sondern sich auch selbst zur Wahl stellen.
  • Wahlrecht im Herkunftsland: Viele Länder erlauben ihren Bürgern im Ausland die Teilnahme an Wahlen. Mit der doppelten Staatsbürgerschaft können Sie unter Umständen in beiden Ländern politisch mitbestimmen.

Reisefreiheit

  • Deutscher Reisepass: Der deutsche Reisepass gehört zu den stärksten der Welt mit visafreiem oder Visa-on-arrival-Zugang zu über 190 Ländern und Gebieten.
  • EU-Freizügigkeit: Als deutscher Staatsbürger dürfen Sie in jedem EU-Land leben, arbeiten und studieren, ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis.
  • Heimatland-Zugang: Mit dem Pass des Herkunftslandes behalten Sie uneingeschränkten Zugang zu Ihrem Herkunftsland, was Besuche bei Familie und Freunden erleichtert.

Rechtliche und wirtschaftliche Vorteile

  • Erbrecht: In manchen Ländern können Erbschaftsangelegenheiten einfacher abgewickelt werden, wenn Sie die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, in dem sich das Erbe befindet.
  • Immobilienerwerb: Einige Länder erlauben nur eigenen Staatsbürgern den Erwerb von Grundstücken und Immobilien. Die doppelte Staatsbürgerschaft sichert Ihnen diese Möglichkeit in beiden Ländern.
  • Rückkehrrecht: Sie haben ein dauerhaftes, uneingeschränktes Aufenthalts- und Rückkehrrecht in beiden Ländern. Dies bietet Sicherheit für alle Lebenslagen.
  • Konsularischer Schutz: Auf Reisen in Drittstaaten können Sie den konsularischen Schutz beider Länder in Anspruch nehmen.

Berufliche Vorteile

  • Berufsfreiheit: Als deutscher Staatsbürger haben Sie uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, einschließlich Beamtenpositionen.
  • EU-weiter Arbeitsmarkt: Sie können in allen 27 EU-Staaten ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.
  • Zugang zu Sozialleistungen: Vollständiger Zugang zu allen deutschen Sozialleistungen und Sozialversicherungen.

7. Pflichten bei doppelter Staatsbürgerschaft

Mit doppelter Staatsbürgerschaft unterliegen Sie den Gesetzen und Pflichten beider Länder, einschließlich Steuerpflicht, möglicher Wehrpflicht und der Pflicht zur Offenlegung beider Staatsangehörigkeiten bei Behördengängen.

Die doppelte Staatsbürgerschaft bringt nicht nur Vorteile, sondern auch Pflichten in beiden Ländern mit sich. Es ist wichtig, diese Pflichten zu kennen und zu verstehen, bevor Sie sich für die Einbürgerung entscheiden.

Steuerpflicht

Deutschland besteuert nach dem Wohnsitzprinzip: Wer in Deutschland wohnt, ist hier uneingeschränkt steuerpflichtig – unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Einige Länder (wie z.B. die USA oder Eritrea) besteuern ihre Staatsbürger jedoch auch im Ausland. Prüfen Sie, ob Ihr Herkunftsland eine solche Regelung hat. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und vielen Ländern verhindern in der Regel eine doppelte Belastung.

Wehrpflicht

In Deutschland ist die Wehrpflicht seit 2011 ausgesetzt. Einige Herkunftsländer haben jedoch eine aktive Wehrpflicht, die auch für im Ausland lebende Staatsbürger gelten kann. Erkundigen Sie sich bei der Botschaft Ihres Herkunftslandes, ob Sie von einer Wehrpflicht betroffen sein könnten. Befreiungen sind in vielen Fällen möglich, wenn Sie dauerhaft im Ausland leben.

Meldepflichten

Einige Länder verlangen von ihren Staatsbürgern im Ausland eine regelmäßige Registrierung bei der Botschaft oder dem Konsulat. Auch Änderungen des Familienstands (Heirat, Geburt von Kindern, Scheidung) müssen unter Umständen in beiden Ländern gemeldet werden.

Konsularische Einschränkungen

Wenn Sie sich im Herkunftsland aufhalten, gilt grundsätzlich das Recht dieses Landes. Die deutsche Botschaft hat in Ihrem Herkunftsland nur begrenzte Möglichkeiten, konsularische Hilfe zu leisten, wenn Sie dort auch als Staatsbürger gelten. Bei Problemen im Herkunftsland sind Sie in erster Linie dem dortigen Recht unterworfen.

8. Häufige Missverständnisse aufgeklärt

Nein, die deutsche Staatsbürgerschaft wird nicht automatisch nach 5 Jahren verliehen. Sie müssen einen Antrag stellen und alle Voraussetzungen aktiv erfüllen, einschließlich Sprachtest und Einbürgerungstest.

Rund um die doppelte Staatsbürgerschaft kursieren viele Halbwahrheiten und Missverständnisse. Hier klären wir die häufigsten auf:

"Ich bekomme die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch nach 5 Jahren"

Falsch. Die Einbürgerung ist kein automatischer Prozess. Sie müssen einen Antrag stellen und alle Voraussetzungen erfüllen (Sprachkenntnisse, Einbürgerungstest, Lebensunterhalt, keine Vorstrafen). Die 5 Jahre Aufenthalt sind nur eine der Voraussetzungen. Die Einbürgerung ist ein Antragsverfahren mit Prüfung durch die zuständige Behörde.

"Mein Herkunftsland kann mir die Staatsbürgerschaft nicht wegnehmen"

Falsch. Auch wenn Deutschland Mehrstaatigkeit erlaubt, gelten weiterhin die Gesetze Ihres Herkunftslandes. Wenn Ihr Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft verbietet, verlieren Sie dort möglicherweise automatisch die Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung in Deutschland. Deutschland hat darauf keinen Einfluss.

"Der Einbürgerungstest wurde abgeschafft"

Falsch. Der Einbürgerungstest (Test "Leben in Deutschland") ist weiterhin eine Voraussetzung für die Einbürgerung. Er wurde nicht abgeschafft und auch nicht inhaltlich geändert. Sie müssen weiterhin 17 von 33 Fragen richtig beantworten. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Personengruppen (z.B. bei Krankheit oder Alter über 65). Nutzen Sie unseren Prüfungssimulator, um sich vorzubereiten.

"Ich brauche keinen Deutschtest, wenn ich den Einbürgerungstest bestehe"

Falsch. Der Einbürgerungstest und der Sprachnachweis sind zwei getrennte Voraussetzungen. Der Einbürgerungstest prüft Wissen über Deutschland, der Sprachnachweis (B1) belegt Ihre Deutschkenntnisse. Beide müssen erfüllt sein. Der Einbürgerungstest wird auf Deutsch durchgeführt, ersetzt aber nicht den formellen Sprachnachweis.

"Mit doppelter Staatsbürgerschaft zahle ich doppelt Steuern"

In der Regel falsch. Deutschland besteuert nach dem Wohnsitzprinzip, nicht nach Staatsbürgerschaft. Solange Sie in Deutschland wohnen, zahlen Sie hier Steuern. Doppelbesteuerungsabkommen mit über 90 Ländern verhindern eine doppelte Steuerbelastung. Ausnahme: Einige wenige Länder wie die USA besteuern ihre Staatsbürger weltweit – hier können zusätzliche Meldepflichten entstehen.

9. Schritt für Schritt: So beantragen Sie die Einbürgerung

Der Einbürgerungsprozess umfasst 6 Schritte: Voraussetzungen prüfen, Dokumente sammeln, Antrag bei der Einbürgerungsbehörde stellen, Bearbeitungszeit abwarten, Einbürgerungsurkunde erhalten und neuen deutschen Pass beantragen.

Die Einbürgerung mit Beibehaltung der bisherigen Staatsbürgerschaft folgt einem klaren Ablauf. Hier erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen:

Schritt 1: Voraussetzungen prüfen

Stellen Sie sicher, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen: mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland, B1-Sprachkenntnisse, eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts und keine relevanten Vorstrafen. Informieren Sie sich auch über die Regelungen Ihres Herkunftslandes zur Mehrstaatigkeit. Unser Ratgeber zu den Voraussetzungen hilft Ihnen bei der Selbsteinschätzung.

Schritt 2: Einbürgerungstest vorbereiten und bestehen

Bereiten Sie sich auf den Einbürgerungstest vor. Sie können alle 460 offiziellen BAMF-Fragen kostenlos mit unserem intelligenten Lernmodus üben. Melden Sie sich dann bei einer Prüfstelle in Ihrer Nähe für den offiziellen Test an. Die Prüfungsgebühr beträgt 25 Euro.

Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen

Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente. Typischerweise benötigen Sie:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis des Herkunftslandes
  • Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis oder vergleichbar)
  • Geburtsurkunde (ggf. mit beglaubigter Übersetzung)
  • Sprachzertifikat B1 (oder Nachweis eines deutschen Schulabschlusses)
  • Bescheinigung über das Bestehen des Einbürgerungstests
  • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide)
  • Meldebescheinigung
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Schritt 4: Antrag bei der Einbürgerungsbehörde stellen

Den Antrag stellen Sie bei der Einbürgerungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. In vielen Kommunen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Informationen zu den Kosten finden Sie in unserem Ratgeber zu den Einbürgerungskosten. Die Einbürgerungsgebühr beträgt in der Regel 255 Euro pro Person (51 Euro für minderjährige Kinder, die zusammen mit den Eltern eingebürgert werden).

Schritt 5: Bearbeitung und Einbürgerungsurkunde

Nach der Antragstellung prüft die Behörde Ihre Unterlagen. Die Bearbeitungsdauer variiert stark je nach Kommune und liegt aktuell bei 6 bis 24 Monaten. In einigen Großstädten kann die Wartezeit auch länger sein. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Bearbeitungszeit. Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie die Einbürgerungsurkunde in einer feierlichen Zeremonie. Mit Aushändigung der Urkunde sind Sie deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger.

10. Häufig gestellte Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland, von der Beantragung über Sonderfälle bis hin zu den Auswirkungen auf Rente und Steuern.

Ist doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland jetzt erlaubt?
Ja, seit dem 27. Juni 2024 ist Mehrstaatigkeit in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Bei der Einbürgerung muss die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden. Dies gilt für alle Nationalitäten.
Muss ich meine alte Staatsbürgerschaft aufgeben?
Deutschland verlangt das nicht mehr. Allerdings gibt es Herkunftsländer (z.B. China, Indien, Japan), die ihrerseits keine doppelte Staatsbürgerschaft erlauben. Informieren Sie sich bei Ihrer Botschaft.
Seit wann gilt die neue Regelung?
Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) trat am 27. Juni 2024 in Kraft. Der Bundestag hat das Gesetz am 31. Januar 2024 beschlossen.
Welche Länder erlauben keine doppelte Staatsbürgerschaft?
Einige Länder wie China, Indien, Japan, Singapur und Myanmar verbieten von ihrer Seite die Mehrstaatigkeit. Bürger dieser Länder verlieren ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung in einem anderen Land.
Was sind die Vorteile der doppelten Staatsbürgerschaft?
Die wichtigsten Vorteile sind: volles Wahlrecht in Deutschland, EU-Freizügigkeit, Reisefreiheit mit deutschem Pass (190+ Länder visafrei), Erbrecht in beiden Ländern, Rückkehrrecht ins Herkunftsland, Berufsfreiheit und Zugang zum deutschen Sozialsystem.
Können Kinder die doppelte Staatsbürgerschaft haben?
Ja. Die frühere Optionspflicht wurde abgeschafft. Kinder, die in Deutschland geboren werden und deren Eltern die Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen, erhalten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft und behalten die Staatsangehörigkeit der Eltern dauerhaft.
Wie lange muss ich in Deutschland leben?
In der Regel 5 Jahre (vorher 8). Bei besonderen Integrationsleistungen kann die Frist auf 3 Jahre verkürzt werden. Ehepartner deutscher Staatsbürger können nach 3 Jahren Aufenthalt und 2 Jahren Ehe eingebürgert werden.

Einbürgerungstest vorbereiten

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Informationen basieren auf dem Stand der Gesetzgebung (Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung seit 27. Juni 2024) und können sich durch neue Gesetze oder Gerichtsentscheidungen ändern. Für individuelle Fragen zur Einbürgerung wenden Sie sich bitte an die zuständige Einbürgerungsbehörde oder einen Fachanwalt für Migrationsrecht. Informationen zu den Regelungen Ihres Herkunftslandes erhalten Sie bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat.