Frage 28: Wer wählt in Deutschland die Abgeordneten zum Bundestag?
Die richtige Antwort auf Frage 28 des Einbürgerungstests lautet: „das wahlberechtigte Volk“ (Antwort C).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wählt das wahlberechtigte Volk. Das ist der Kern von Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Sie wird durch Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen ab 18 Jahren.
Die anderen Antworten beschreiben Gruppen, die in einer Demokratie keine Wahlmacht haben: • Das Militär – die Bundeswehr untersteht der zivilen Kontrolle des Parlaments. In einer Demokratie bestimmt nie das Militär die Regierung. • Die Wirtschaft – Unternehmen und Verbände dürfen Interessen vertreten und Lobbyarbeit betreiben, aber sie wählen nicht. Jede Stimme zählt gleich viel, unabhängig vom Vermögen. • Die Verwaltung – Behörden führen Gesetze aus, sie bestimmen nicht, wer im Parlament sitzt.
Merkhilfe: Wenn eine Frage fragt, von wem in Deutschland die Macht ausgeht, ist die Antwort immer das Volk.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 28 ist die 2. von 27 Fragen im Themenbereich Wahlen und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.