Einbürgerung Kosten 2026: Alle Gebühren im Überblick

Was kostet die deutsche Staatsbürgerschaft wirklich? Von der Einbürgerungsgebühr über den Einbürgerungstest bis zu versteckten Nebenkosten – hier finden Sie eine vollständige Aufstellung aller Kosten, Spartipps und Informationen zur Gebührenbefreiung.

📅 Zuletzt aktualisiert: März 2026

Kostenübersicht: Was kostet die Einbürgerung in Deutschland?

Die Einbürgerung in Deutschland kostet 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro für minderjährige Kinder. Inklusive Einbürgerungstest, Sprachnachweis und Dokumente liegen die Gesamtkosten typischerweise bei 400 bis 700 Euro.

Die Einbürgerung in Deutschland ist mit verschiedenen Kosten verbunden. Die wichtigste Gebühr ist die Einbürgerungsgebühr, die gesetzlich im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) festgelegt ist. Zusätzlich fallen Kosten für den Einbürgerungstest, Sprachnachweise und diverse Dokumente an. Hier eine Übersicht der wichtigsten Kostenpunkte:

KostenartBetragHinweis
Einbürgerungsgebühr (Erwachsene)255 €Pro Person, gesetzlich festgelegt
Einbürgerungsgebühr (Kinder unter 16)51 €Nur mit Elternteil zusammen
Einbürgerungstest25 €Pro Versuch, beliebig wiederholbar
B1-Sprachprüfung150–250 €Je nach Anbieter (Goethe, telc, ÖSD)
Beglaubigte Übersetzungen20–80 €Pro Dokument
Beglaubigungen / Apostille10–25 €Pro Dokument
Biometrische Passbilder10–15 €Im Fotostudio oder Automaten
Urkunden aus HeimatlandvariabelGeburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.
Typische Gesamtkosten (Einzelperson)400–700 €Ohne B1-Kurs, ohne Urkunden aus dem Ausland

Hinweis: Die genannten Beträge sind Richtwerte. Die tatsächlichen Kosten können je nach Bundesland, Einbürgerungsbehörde und individueller Situation variieren. Nicht enthalten sind Kosten für einen eventuell notwendigen Sprachkurs oder die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit.

Die Einbürgerungsgebühr: 255 Euro für Erwachsene

Die gesetzliche Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro pro Erwachsenen und 51 Euro für minderjährige Kinder, die zusammen mit einem Elternteil eingebürgert werden. Eine Gebührenbefreiung oder Ermäßigung ist in Härtefällen möglich.

Die Einbürgerungsgebühr ist die zentrale Verwaltungsgebühr, die jeder Antragsteller bei der Einbürgerung in Deutschland zahlen muss. Sie ist in § 38 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) bundeseinheitlich auf 255 Euro festgelegt. Diese Gebühr deckt die Bearbeitung des Einbürgerungsantrags durch die zuständige Einbürgerungsbehörde ab – von der Prüfung aller Unterlagen über die Sicherheitsabfrage bis zur Ausstellung der Einbürgerungsurkunde.

Für minderjährige Kinder unter 16 Jahren, die zusammen mit einem Elternteil eingebürgert werden, beträgt die Gebühr lediglich 51 Euro. Wichtig: Diese ermäßigte Gebühr gilt nur, wenn das Kind im selben Verfahren wie ein Elternteil eingebürgert wird. Beantragt ein 15-Jähriger eigenständig die Einbürgerung (etwa weil die Eltern bereits deutsche Staatsbürger sind), fällt die volle Gebühr von 255 Euro an.

Kinder und Jugendliche ab 16 Jahren gelten als eigenständige Antragsteller und zahlen ebenfalls die volle Gebühr von 255 Euro – unabhängig davon, ob sie zusammen mit den Eltern eingebürgert werden oder nicht.

Rechenbeispiel für eine Familie: Eine vierköpfige Familie (zwei Erwachsene, ein Kind 12 Jahre, ein Kind 17 Jahre) zahlt: 255 € + 255 € + 51 € + 255 € = 816 € allein an Einbürgerungsgebühren. Hinzu kommen die individuellen Nebenkosten für Dokumente und Tests.

Einbürgerungstest: 25 Euro pro Versuch

Der Einbürgerungstest kostet 25 Euro pro Versuch. Er kann beliebig oft wiederholt werden, wobei bei jedem neuen Versuch erneut 25 Euro anfallen.

Der Einbürgerungstest (offiziell: Test "Leben in Deutschland") kostet 25 Euro pro Versuch. Die Gebühr ist bei der Anmeldung zum Test fällig und wird direkt an die Prüfstelle (Volkshochschule oder anderer zugelassener Träger) gezahlt. Der Test besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen, von denen Sie mindestens 17 richtig beantworten müssen.

Was passiert bei Nichtbestehen? Falls Sie den Test nicht bestehen, können Sie ihn beliebig oft wiederholen. Es gibt keine Wartefrist zwischen den Versuchen. Jede Wiederholung kostet erneut 25 Euro. Das bedeutet: Wenn Sie beim ersten Mal durchfallen und den Test einmal wiederholen, zahlen Sie insgesamt 50 Euro für den Test.

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Wer ist vom Test befreit? Personen mit einem deutschen Schulabschluss (mindestens Hauptschulabschluss) sind vom Einbürgerungstest befreit. Ebenso können Personen befreit werden, die aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit, Behinderung, Alter) den Test nicht ablegen können. In diesen Fällen sparen Sie die 25 Euro Testgebühr.

Sprachnachweis: B1-Prüfung und Alternativen

Die B1-Sprachprüfung kostet je nach Anbieter zwischen 150 und 250 Euro. Kostenlose Alternativen sind ein deutscher Schulabschluss oder ein deutsches Hochschulzeugnis.

Für die Einbürgerung müssen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachweisen. Die Kosten für den Sprachnachweis variieren stark je nach Ihrer Situation und dem gewählten Prüfungsanbieter.

Kosten der B1-Sprachprüfung nach Anbieter

PrüfungsanbieterKosten (ca.)Anmerkung
Goethe-Zertifikat B1229 €Weltweit anerkannt, höchstes Prestige
telc Deutsch B1150–180 €Häufig an VHS angeboten
ÖSD Zertifikat B1170–200 €Österreichisches Sprachdiplom, in DE anerkannt
DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer)kostenlos**Im Rahmen eines Integrationskurses

Kostenlos mit Integrationskurs: Wenn Sie einen vom BAMF geförderten Integrationskurs besuchen, ist der abschließende Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) in den Kursgebühren enthalten. Wer den DTZ auf B1-Niveau besteht, hat seinen Sprachnachweis bereits erbracht – ohne zusätzliche Prüfungsgebühr.

Alternativen zum Sprachtest: Sie können den B1-Nachweis auch ohne separate Prüfung erbringen, wenn Sie einen deutschen Schulabschluss (mindestens Hauptschulabschluss), eine abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland oder ein Studium an einer deutschen Hochschule vorweisen können. In diesen Fällen entfallen die Prüfungskosten komplett.

Zusatzkosten: Dokumente, Übersetzungen und Beglaubigungen

Die Nebenkosten für Dokumente betragen typischerweise 100 bis 400 Euro, darunter beglaubigte Übersetzungen (30-80 Euro pro Dokument), Beglaubigungen und Geburtsurkunden.

Neben den offiziellen Gebühren fallen bei der Einbürgerung verschiedene Nebenkosten für Dokumente an. Diese können je nach individueller Situation erheblich variieren. Hier eine Aufstellung der häufigsten Zusatzkosten:

Beglaubigte Übersetzungen

Alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Die Kosten liegen typischerweise bei 20 bis 80 Euro pro Dokument, je nach Sprache, Umfang und Komplexität. Gängige Sprachen (Englisch, Türkisch, Arabisch) sind oft günstiger als seltene Sprachen. Benötigt werden häufig Übersetzungen von: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Ausbildungsnachweisen und polizeilichen Führungszeugnissen.

Beglaubigungen und Apostille

Ausländische Urkunden müssen oft mit einer Apostille (nach dem Haager Übereinkommen) oder einer Legalisation durch die Botschaft versehen werden. Die Kosten für eine Apostille liegen bei 10 bis 25 Euro pro Dokument. Eine Legalisation über die Botschaft kann deutlich teurer sein (50 bis 100 Euro).

Biometrische Passbilder

Für den Einbürgerungsantrag benötigen Sie biometrische Passbilder. Im Fotostudio kosten diese etwa 10 bis 15 Euro für einen Satz. An Fotoautomaten (z. B. in Behörden oder Einkaufszentren) sind sie mit 5 bis 8 Euro etwas günstiger.

Urkunden aus dem Heimatland

Je nach Herkunftsland können die Kosten für die Beschaffung von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder anderen Dokumenten aus dem Ausland stark variieren. Manche Länder erheben hohe Gebühren für die Ausstellung, hinzu kommen Portokosten für den internationalen Versand und gegebenenfalls Kosten für einen Bevollmächtigten im Heimatland. Rechnen Sie mit 20 bis 100 Euro pro Dokument – in Einzelfällen auch mehr.

Führungszeugnis und weitere Nachweise

Ein erweitertes Führungszeugnis aus Deutschland kostet 13 Euro und kann online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Benötigen Sie ein Führungszeugnis aus Ihrem Heimatland, variieren die Kosten je nach Land. Für die Einbürgerung kann außerdem ein Nachweis über die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich sein – die sogenannte Entlassungsurkunde. Die Kosten hierfür legt das Herkunftsland fest und können von 0 bis über 500 Euro reichen. Seit der Reform 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland grundsätzlich erlaubt, sodass eine Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht mehr erforderlich ist.

Gesamtkosten-Rechner: Was kostet die Einbürgerung insgesamt?

Die Gesamtkosten liegen je nach Situation zwischen 305 Euro (Minimalfall mit vorhandenen Nachweisen) und 700 Euro oder mehr (mit Sprachkurs, Übersetzungen und Beglaubigungen).

Die Gesamtkosten der Einbürgerung hängen stark von Ihrer individuellen Situation ab. Hier drei typische Szenarien, damit Sie eine realistische Vorstellung bekommen:

Szenario 1: Günstigster Fall (ca. 300 Euro)

Sie haben bereits einen deutschen Schulabschluss (kein Sprachtest und kein Einbürgerungstest nötig), Ihre Dokumente liegen auf Deutsch vor und die doppelte Staatsbürgerschaft ist möglich. In diesem Fall zahlen Sie nur die Einbürgerungsgebühr (255 €), Passbilder (10 €) und das Führungszeugnis (13 €) = ca. 280 €.

Szenario 2: Typischer Fall (ca. 500 Euro)

Sie haben den DTZ im Integrationskurs bestanden und müssen den Einbürgerungstest ablegen. Zwei Dokumente müssen übersetzt werden. Einbürgerungsgebühr (255 €) + Einbürgerungstest (25 €) + 2 Übersetzungen (100 €) + Passbilder (12 €) + Beglaubigungen (20 €) + Führungszeugnis (13 €) = ca. 425–500 €.

Szenario 3: Aufwendiger Fall (ca. 700+ Euro)

Sie benötigen eine separate B1-Prüfung, den Einbürgerungstest und müssen mehrere Dokumente aus dem Ausland beschaffen und übersetzen lassen. Einbürgerungsgebühr (255 €) + B1-Prüfung (200 €) + Einbürgerungstest (25 €) + 4 Übersetzungen (200 €) + Urkunden aus Heimatland (80 €) + Apostillen (40 €) + Passbilder (12 €) + Führungszeugnis (13 €) = ca. 700–825 €.

Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde genau, welche Dokumente Sie benötigen. So vermeiden Sie unnötige Kosten für Übersetzungen von Dokumenten, die am Ende gar nicht gefordert werden.

Gebührenbefreiung und Ermäßigung bei der Einbürgerung

Bei finanzieller Härte kann die Einbürgerungsgebühr ermäßigt oder ganz erlassen werden. Minderjährige Kinder, die mit einem Elternteil eingebürgert werden, zahlen den reduzierten Satz von 51 Euro.

Nicht jeder muss die volle Einbürgerungsgebühr von 255 Euro zahlen. Das Gesetz sieht verschiedene Möglichkeiten zur Gebührenermäßigung oder sogar Gebührenbefreiung vor:

Härtefälle und Sozialhilfe-Empfänger

Wenn die Zahlung der Einbürgerungsgebühr eine besondere Härte darstellt, kann die Gebühr auf bis zur Hälfte (127,50 €) ermäßigt werden. Empfänger von Bürgergeld (ehemals Hartz IV), Sozialhilfe oder Wohngeld können einen Antrag auf Ermäßigung stellen. In besonders schweren Fällen – etwa bei Obdachlosigkeit oder akuter finanzieller Notlage – ist ausnahmsweise auch eine vollständige Befreiung möglich.

Ermäßigung für Familien

Wenn mehrere Familienmitglieder gleichzeitig die Einbürgerung beantragen, kann die Einbürgerungsbehörde die Gesamtgebühr reduzieren. Dies liegt im Ermessen der Behörde – fragen Sie aktiv danach. Kinder unter 16 zahlen ohnehin nur 51 Euro. Insbesondere für Familien mit mehreren Kindern kann eine Ermäßigung eine erhebliche Ersparnis bedeuten.

So beantragen Sie eine Ermäßigung

Stellen Sie den Antrag auf Gebührenermäßigung zusammen mit Ihrem Einbürgerungsantrag. Legen Sie Nachweise über Ihre finanzielle Situation bei (Bürgergeld-Bescheid, Kontoauszüge, Mietvertrag etc.). Die Entscheidung liegt bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Ermäßigung, aber die Behörden sind angehalten, Härtefälle angemessen zu berücksichtigen.

Kosten bei Wiederholung des Einbürgerungstests

Bei jedem Wiederholungsversuch fallen erneut 25 Euro an. Es gibt keine Begrenzung der Versuche und keine Wartefrist zwischen den Prüfungsterminen.

Falls Sie den Einbürgerungstest nicht bestehen, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Der Test kann beliebig oft wiederholt werden – es gibt keine Begrenzung der Versuche und keine Wartefrist zwischen den Terminen. Sie können sich direkt nach einem gescheiterten Versuch zum nächsten Termin anmelden.

Jede Wiederholung kostet allerdings erneut 25 Euro. Bei zwei Versuchen zahlen Sie also insgesamt 50 €, bei drei Versuchen 75 € für den Test. Die Bestehensquote liegt deutschlandweit bei über 90 %, sodass die meisten Bewerber den Test beim ersten oder zweiten Versuch schaffen.

Unser Tipp: Sparen Sie sich die Wiederholungskosten, indem Sie sich gründlich vorbereiten. Unser kostenloser Lernmodus mit allen 460 offiziellen Fragen und der Prüfungssimulator unter echten Bedingungen helfen Ihnen, beim ersten Mal zu bestehen. Lesen Sie auch unseren Ratgeber 10 Tipps zum Bestehen des Einbürgerungstests.

Einbürgerungskosten im internationalen Vergleich

Im internationalen Vergleich ist die deutsche Einbürgerung mit 255 Euro moderat. In den USA kostet sie 725 USD, in Großbritannien ab 1.580 GBP und in der Schweiz bis zu 2.000 CHF.

Im internationalen Vergleich sind die Einbürgerungskosten in Deutschland moderat. Hier ein Überblick, was die Staatsbürgerschaft in anderen Ländern kostet:

LandGebührUmgerechnet ca.
Deutschland255 €255 €
USA$725ca. 670 €
Großbritannien£1.330ca. 1.550 €
SchweizCHF 600–2.000ca. 620–2.070 €
Österreich€1.1151.115 €
KanadaCAD 630ca. 430 €
AustralienAUD 490ca. 295 €

Deutschland liegt mit 255 € reiner Verwaltungsgebühr am unteren Ende der Skala. Selbst mit allen Nebenkosten (400–700 €) ist die Einbürgerung in Deutschland deutlich günstiger als in Großbritannien, der Schweiz oder Österreich. Besonders die Schweiz fällt auf, wo die Kosten je nach Kanton und Gemeinde stark variieren und bis zu 2.000 CHF oder mehr betragen können.

Zahlungsmethoden und Zahlungszeitpunkt

Die Einbürgerungsgebühr wird in den meisten Bundesländern erst bei der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde fällig. Akzeptiert werden Überweisung, Lastschrift und in manchen Behörden auch Barzahlung.

Die Frage, wann die Einbürgerungsgebühr zu zahlen ist, wird unterschiedlich gehandhabt. In den meisten Bundesländern wird die Gebühr erst bei der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde fällig – Sie zahlen also erst, wenn die Einbürgerung tatsächlich bewilligt wurde. In einigen Fällen kann die Behörde jedoch eine Vorauszahlung bei Antragstellung verlangen.

Akzeptierte Zahlungsmethoden variieren je nach Behörde. Üblich sind: Überweisung auf das Konto der Behörde nach Rechnungserhalt, EC-Kartenzahlung vor Ort (in vielen modernen Behörden), Barzahlung (nur noch selten möglich). Kreditkartenzahlung wird in der Regel nicht akzeptiert.

Wichtig: Die Testgebühr von 25 Euro für den Einbürgerungstest ist separat und wird direkt bei der Anmeldung zum Test an die Prüfstelle gezahlt – in der Regel per Überweisung oder bar. Die B1-Sprachprüfungsgebühr wird ebenfalls direkt an den Prüfungsanbieter (Goethe-Institut, VHS etc.) entrichtet.

Werden Gebühren erstattet? Falls Ihr Einbürgerungsantrag abgelehnt wird, wird die Einbürgerungsgebühr in der Regel nicht erstattet – allerdings fällt bei Ablehnung oft eine reduzierte Bearbeitungsgebühr an. Prüfen Sie die Erstattungsregelungen bei Ihrer zuständigen Behörde.

Spartipps: So reduzieren Sie Ihre Einbürgerungskosten

Sie können bei den Nebenkosten sparen, indem Sie kostenlose Prüfungsvorbereitungen nutzen, Übersetzungen bündeln und prüfen, ob ein deutscher Schulabschluss als Sprachnachweis anerkannt wird.

Obwohl die Einbürgerungsgebühr gesetzlich festgelegt ist und nicht verhandelbar, können Sie bei den Nebenkosten erheblich sparen. Hier unsere besten Tipps:

1. Den Einbürgerungstest beim ersten Mal bestehen. Jede Wiederholung kostet 25 €. Bereiten Sie sich gründlich vor mit unserem kostenlosen Lernmodus und dem Prüfungssimulator. Unser Ratgeber mit 10 Tipps zum Bestehen zeigt Ihnen die effektivsten Lernstrategien.

2. Dokumente selbst besorgen. Statt einen Dienstleister mit der Dokumentenbeschaffung zu beauftragen, können Sie Geburtsurkunden und andere Dokumente oft selbst bei den zuständigen Behörden im Heimatland oder über die Botschaft anfordern. Das spart Vermittlungsgebühren.

3. Übersetzungspreise vergleichen. Holen Sie für beglaubigte Übersetzungen Angebote von mehreren vereidigten Übersetzern ein. Die Preisunterschiede können erheblich sein – besonders bei gängigen Sprachen gibt es viel Wettbewerb.

4. Den DTZ statt einer separaten B1-Prüfung nutzen. Wenn Sie einen Integrationskurs besuchen oder besucht haben, ist der abschließende DTZ als Sprachnachweis ausreichend und im Kurs enthalten. Sie sparen die 150–250 € für eine gesonderte Sprachprüfung.

5. Nur die geforderten Dokumente übersetzen lassen. Klären Sie vor der Übersetzung mit Ihrer Einbürgerungsbehörde, welche Dokumente tatsächlich in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden müssen. Manche Behörden akzeptieren auch einfache Übersetzungen für bestimmte Unterlagen.

6. Passbilder günstig erstellen. Nutzen Sie Fotoautomaten statt Fotostudios – die Qualität ist für den Einbürgerungsantrag völlig ausreichend. Noch günstiger: Es gibt Apps, mit denen Sie biometrische Passbilder selbst erstellen und im Drogeriemarkt für wenige Cent ausdrucken können.

7. Gebührenermäßigung prüfen. Wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen, beantragen Sie eine Ermäßigung der Einbürgerungsgebühr. Auch bei gleichzeitiger Einbürgerung mehrerer Familienmitglieder lohnt sich die Nachfrage nach einer Familienermäßigung.

8. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen für die Einbürgerung im Vorfeld. So stellen Sie sicher, dass Sie alle Bedingungen erfüllen, bevor Sie Geld für Dokumente und Prüfungen ausgeben. Erfahren Sie auch mehr über die aktuelle Bearbeitungszeit der Einbürgerung in Ihrem Bundesland.

Häufig gestellte Fragen zu den Einbürgerungskosten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Kosten der Einbürgerung, von der Gebührenbefreiung über Ratenzahlung bis hin zu den Kosten für Familien.

Was kostet die Einbürgerung in Deutschland?
Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 € für Erwachsene und 51 € für Kinder unter 16 (mit Elternteil). Hinzu kommen Kosten für den Einbürgerungstest (25 €), Sprachnachweis, Übersetzungen und Beglaubigungen. Die typischen Gesamtkosten liegen bei 400 bis 700 € pro Einzelperson.
Was kostet der Einbürgerungstest?
Der Einbürgerungstest kostet 25 € pro Versuch. Er kann bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholt werden, wobei jede Wiederholung erneut 25 € kostet. Bereiten Sie sich mit unserem kostenlosen Lernmodus vor, um beim ersten Mal zu bestehen.
Kann ich von den Gebühren befreit werden?
Ja, in Härtefällen ist eine Ermäßigung (bis auf die Hälfte) oder in Ausnahmefällen eine Befreiung möglich. Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld können einen Antrag auf Ermäßigung stellen. Bei gleichzeitiger Einbürgerung mehrerer Familienmitglieder kann die Gesamtgebühr ebenfalls reduziert werden.
Was kostet die Einbürgerung für Kinder?
Kinder unter 16, die mit einem Elternteil eingebürgert werden, zahlen eine ermäßigte Gebühr von 51 €. Ab 16 Jahren fällt die volle Gebühr von 255 € an. Für Kinder unter 16 entfällt zudem der Einbürgerungstest (Ersparnis: 25 €).
Welche Zusatzkosten kommen auf mich zu?
Häufige Zusatzkosten sind: B1-Sprachprüfung (150–250 €), beglaubigte Übersetzungen (20–80 € pro Dokument), Beglaubigungen/Apostillen (10–25 €), biometrische Passbilder (10–15 €) und Urkunden aus dem Heimatland (variabel). Viele dieser Kosten können durch gute Vorbereitung und Eigeninitiative reduziert werden.
Wann muss ich die Einbürgerungsgebühr bezahlen?
In den meisten Bundesländern wird die Gebühr erst bei der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde fällig. Manche Behörden verlangen eine Vorauszahlung bei Antragstellung. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde über die genaue Praxis.
Sind die Kosten für die Einbürgerung steuerlich absetzbar?
Nein, die Einbürgerungsgebühr und die damit verbundenen Kosten (Übersetzungen, Testgebühr etc.) sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Sie gelten als Kosten der privaten Lebensführung. In Einzelfällen, wenn die Einbürgerung beruflich veranlasst ist, könnte ein Steuerberater helfen – dies ist aber die Ausnahme.