Frage 89: Wie nennt man in Deutschland die Vereinigung von Abgeordneten einer Partei im Parlament?

Übersicht
Status
FRAGE 89 / 460
Wahlen

Wie nennt man in Deutschland die Vereinigung von Abgeordneten einer Partei im Parlament?

Gesamtfortschritt19%
StatusIn Bearbeitung
Pro-Tipp: Wahlen

"In Deutschland sind Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Verstehen Sie den Unterschied zwischen Erststimme (Direktkandidat) und Zweitstimme (Partei), da dies oft gefragt wird."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 89: Wie nennt man in Deutschland die Vereinigung von Abgeordneten einer Partei im Parlament?

Die richtige Antwort auf Frage 89 des Einbürgerungstests lautet: „Fraktion“ (Antwort C).

A. Verband
B. Ältestenrat
C. Fraktion✓ Richtige Antwort
D. Opposition

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Der Zusammenschluss der Abgeordneten einer Partei im Parlament heißt Fraktion. Im Deutschen Bundestag braucht eine Gruppe mindestens 5 Prozent der Abgeordneten, um Fraktionsstatus zu erhalten. Das lohnt sich: Nur Fraktionen bekommen Redezeit nach Stärke, Sitze in den Ausschüssen, eigene Mitarbeiter und finanzielle Mittel. CDU und CSU bilden traditionell eine gemeinsame Fraktion, obwohl es zwei eigenständige Parteien sind.

Die anderen Begriffe bedeuten etwas anderes: • Verband – ein Zusammenschluss zur Interessenvertretung außerhalb des Parlaments, etwa ein Wirtschafts- oder Sportverband. • Ältestenrat – ein Gremium des Bundestages, das den Sitzungsablauf plant. Trotz des Namens geht es nicht um Lebensalter, sondern um erfahrene Abgeordnete. • Opposition – alle Abgeordneten, die nicht die Regierung tragen. Die Opposition besteht meist aus mehreren Fraktionen.

Merkhilfe: Partei = außerhalb des Parlaments, Fraktion = dieselbe Partei innerhalb des Parlaments.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 89 ist die 4. von 27 Fragen im Themenbereich Wahlen und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.