Frage 44: Wen kann man als Bürgerin/Bürger in Deutschland nicht direkt wählen?
Die richtige Antwort auf Frage 44 des Einbürgerungstests lautet: „Die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Nicht direkt wählen können Bürgerinnen und Bürger die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten. Das Staatsoberhaupt wird von der Bundesversammlung gewählt – einem Gremium aus allen Bundestagsabgeordneten und ebenso vielen Vertretern, die von den Landesparlamenten bestimmt werden. Die Bürgerinnen und Bürger sind daran nur mittelbar beteiligt.
Alle anderen Genannten werden dagegen direkt gewählt: • Bundestagsabgeordnete – bei der Bundestagswahl, mit Erst- und Zweitstimme. • Landtagsabgeordnete – bei den Landtagswahlen des jeweiligen Bundeslandes. • Abgeordnete des EU-Parlaments – bei der Europawahl alle fünf Jahre.
Ebenfalls nicht direkt gewählt wird übrigens die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler: Sie oder er wird vom Bundestag gewählt.
Merkhilfe: Direkt gewählt werden Parlamente (Bundestag, Landtag, Europaparlament). Personen an der Staatsspitze – Kanzler und Bundespräsident – werden von Gremien gewählt.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 44 ist die 3. von 27 Fragen im Themenbereich Wahlen und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.