Frage 94: Ab welchem Alter darf man in Deutschland an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen?
Die richtige Antwort auf Frage 94 des Einbürgerungstests lautet: „18“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
An der Wahl zum Deutschen Bundestag darf man ab 18 Jahren teilnehmen. Das gilt seit 1970 – davor lag die Altersgrenze bei 21 Jahren. Wahlberechtigt ist, wer deutscher Staatsangehöriger ist, mindestens 18 Jahre alt ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat.
Wichtig ist, dass für andere Wahlen teils andere Altersgrenzen gelten: • Bei der Europawahl darf man in Deutschland seit 2024 bereits ab 16 wählen. • Bei Kommunal- und Landtagswahlen liegt die Grenze je nach Bundesland bei 16 oder 18 Jahren. • Für den Bundestag bleibt es bei 18.
Zu unterscheiden ist außerdem das aktive Wahlrecht (selbst wählen, ab 18) vom passiven Wahlrecht (selbst gewählt werden, ebenfalls ab 18).
Die Antworten 16, 21 und 23 sind für die Bundestagswahl falsch.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 94 ist die 6. von 27 Fragen im Themenbereich Wahlen und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.