Stand: 2026 – Neues StAG seit Juni 2024

Einbürgerung Deutschland 2026: Der komplette Leitfaden

Alles zur deutschen Staatsbürgerschaft auf einen Blick – Voraussetzungen, Ablauf, Kosten, Bearbeitungszeiten und alle Neuerungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes seit Juni 2024.

Zuletzt aktualisiert: März 2026

Was ist die Einbürgerung und warum lohnt sie sich?

Die Einbürgerung ist der rechtliche Vorgang, durch den eine ausländische Person die deutsche Staatsangehörigkeit erhält. Sie ist der letzte Schritt auf dem Weg zur vollen rechtlichen Gleichstellung in Deutschland.

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, hat das uneingeschränkte Wahlrecht auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Deutsche Staatsbürger dürfen bei Bundestagswahlen und Europawahlen abstimmen, können für politische Ämter kandidieren und genießen vollen diplomatischen Schutz durch deutsche Botschaften und Konsulate weltweit.

Mit dem deutschen Pass reisen Sie in über 190 Länder visafrei oder mit Visum bei Ankunft – er zählt zu den leistungsstärksten Reisedokumenten der Welt. Im EU-Raum genießen Sie vollständige Freizügigkeit: Sie dürfen in jedem EU-Land leben, arbeiten und studieren, ohne Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitsvisum.

Darüber hinaus bietet die Einbürgerung wirtschaftliche Vorteile. Der Zugang zum Beamtenstatus steht ausschließlich deutschen Staatsangehörigen offen. Auch bestimmte Sicherheitsberufe, Richterämter und diplomatische Laufbahnen setzen die deutsche Staatsangehörigkeit voraus. Im Berufsleben entfällt die Abhängigkeit von einem Aufenthaltstitel, was insbesondere bei Jobwechseln oder Selbstständigkeit Sicherheit gibt.

Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) im Juni 2024 ist die Einbürgerung attraktiver geworden als je zuvor: Die Mindestaufenthaltsdauer wurde von 8 auf 5 Jahre verkürzt, und die doppelte Staatsbürgerschaft ist nun für alle generell erlaubt. Damit müssen Sie Ihren bisherigen Pass nicht mehr abgeben.

Einbürgerung 2026: Was hat sich mit der StAG-Reform geändert?

Am 27. Juni 2024 trat das reformierte Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in Kraft – die größte Reform des deutschen Einbürgerungsrechts seit Jahrzehnten. Es bringt drei zentrale Änderungen: kürzere Aufenthaltsdauer, erlaubte Mehrstaatigkeit und einen Fast-Track nach 3 Jahren.

1. Aufenthaltsdauer: Von 8 auf 5 Jahre verkürzt. Die bisher erforderlichen 8 Jahre rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland wurden auf 5 Jahre reduziert. Das bedeutet: Wer seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat und alle übrigen Voraussetzungen erfüllt, kann einen Einbürgerungsantrag stellen. Diese Änderung gilt rückwirkend für alle Antragsteller – auch für Personen, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes fünf Jahre in Deutschland lebten.

2. Doppelte Staatsbürgerschaft generell erlaubt. Die Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit wurde ersatzlos gestrichen. Vor der Reform mussten Einbürgerungsbewerber aus den meisten Nicht-EU-Ländern ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben, was für viele ein Hindernis darstellte. Seit Juni 2024 ist Mehrstaatigkeit für alle erlaubt – unabhängig vom Herkunftsland. Sie können Ihren bisherigen Pass behalten und zusätzlich den deutschen erhalten. Mehr dazu auf unserer Seite zur doppelten Staatsbürgerschaft.

3. Turboeinbürgerung nach 3 Jahren. Für Personen mit besonderen Integrationsleistungen gibt es nun eine Schnellspur: Wer herausragende Deutschkenntnisse auf C1-Niveau, besonderes ehrenamtliches Engagement oder überdurchschnittliche berufliche bzw. akademische Leistungen vorweisen kann, kann die Einbürgerung bereits nach 3 Jahren beantragen. Details dazu finden Sie im Abschnitt Turboeinbürgerung.

Weitere Änderungen: Die Reform hat auch die Anforderungen an das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung verschärft. Antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Handlungen sind nun explizit als Ausschlussgrund für die Einbürgerung genannt. Außerdem wurde der sogenannte Gastarbeiter-Paragraph eingeführt: Personen, die als Gastarbeiter oder Vertragsarbeiter nach Deutschland kamen, können unter erleichterten Bedingungen eingebu\u0308rgert werden – insbesondere mit reduzierten Anforderungen an den Sprachnachweis.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Einbürgerung erfüllen?

Für die Einbürgerung in Deutschland müssen sieben Kernvoraussetzungen erfüllt sein: 5 Jahre Aufenthalt, B1-Sprachniveau, bestandener Einbürgerungstest, eigenständiger Lebensunterhalt, Straffreiheit, Bekenntnis zum Grundgesetz und ein gültiger Aufenthaltstitel.

Die 7 Voraussetzungen im Überblick

  1. Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (zuvor 8 Jahre).
  2. Deutschkenntnisse auf B1-Niveau (GER), nachgewiesen durch ein anerkanntes Zertifikat (telc B1, Goethe-Zertifikat B1 oder DTZ mit B1-Ergebnis).
  3. Bestandener Einbürgerungstest – der Test „Leben in Deutschland“ mit mindestens 17 von 33 richtigen Antworten.
  4. Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts – kein Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe (Ausnahmen für bestimmte Gruppen).
  5. Straffreiheit – keine Verurteilungen oberhalb der Bagatellgrenze (90 Tagessätze Geldstrafe oder 3 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung).
  6. Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes (schriftliche Loyalitätserklärung).
  7. Gültiger Aufenthaltstitel – Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, Aufenthaltserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung für EU-Bürger.

Jede dieser Voraussetzungen hat Sonderregelungen und Ausnahmen. Beispielsweise entfällt der Einbürgerungstest für Personen über 65 Jahre und für Menschen mit bestimmten Behinderungen. Der Lebensunterhalt muss nicht eigenständig gesichert werden, wenn die Hilfeleistung nicht selbst verschuldet ist – etwa bei Krankheit oder Behinderung.

Eine ausführliche Erklärung jeder einzelnen Voraussetzung mit Checkliste und Sonderfällen finden Sie in unserem Detailartikel: Einbürgerung Voraussetzungen 2026 – Der komplette Leitfaden.

Wie läuft die Einbürgerung ab? Schritt für Schritt erklärt

Der Einbürgerungsprozess umfasst sechs Schritte – von der Vorbereitung über den Antrag bis zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Der gesamte Prozess dauert in der Regel 9 bis 24 Monate.

Schritt 1: Voraussetzungen prüfen

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie prüfen, ob Sie alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Dazu gehören: mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland, B1-Sprachnachweis, bestandener Einbürgerungstest und eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Nutzen Sie unsere Voraussetzungen-Checkliste, um sicherzugehen.

Schritt 2: Sprachnachweis und Einbürgerungstest ablegen

Falls Sie noch keinen B1-Sprachnachweis haben, melden Sie sich frühzeitig bei einer anerkannten Prüfstelle an. Die gängigen Prüfungen sind: Goethe-Zertifikat B1, telc Deutsch B1 oder der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ). Parallel dazu sollten Sie den Einbürgerungstest „Leben in Deutschland“ ablegen. Bereiten Sie sich mit unserem kostenlosen Lernmodus vor und finden Sie eine Prüfstelle in Ihrer Nähe.

Schritt 3: Dokumente zusammenstellen

Sammeln Sie alle benötigten Unterlagen: gültiger Reisepass, Aufenthaltstitel, Geburtsurkunde (ggf. mit beglaubigter Übersetzung), Meldebescheinigung, B1-Zertifikat, Einbürgerungstest-Ergebnis, Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, Rentenversicherungsverlauf, tabellarischer Lebenslauf und ein biometrisches Passfoto. Lassen Sie Dokumente aus dem Ausland frühzeitig beglaubigt übersetzen – das dauert oft 2 bis 4 Wochen.

Schritt 4: Antrag bei der Einbürgerungsbehörde stellen

Vereinbaren Sie einen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Einbürgerungsbehörde. In den meisten Städten ist das die Ausländerbehörde oder das Standesamt. Sie füllen den Einbürgerungsantrag aus, reichen alle Dokumente ein und unterschreiben die Loyalitätserklärung zum Grundgesetz. In einigen Kommunen können Sie den Antrag mittlerweile auch online einreichen.

Schritt 5: Prüfung und Sicherheitsüberprüfung

Die Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet eine Sicherheitsüberprüfung ein. Dafür werden Anfragen an das Bundeszentralregister, den Verfassungsschutz, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt gestellt. Gleichzeitig prüft die Behörde, ob Sie die Aufenthaltsdauer erfüllen und den Lebensunterhalt eigenständig sichern. Diese Phase dauert in der Regel 3 bis 12 Monate, je nach Stadt.

Schritt 6: Einbürgerungsurkunde und Einbürgerungsfeier

Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Einbürgerungszusicherung und werden zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde eingeladen. In vielen Städten findet eine feierliche Einbürgerungszeremonie statt, bei der Sie ein Bekenntnis zum Grundgesetz ablegen. Mit Erhöhung der Einbürgerungsurkunde sind Sie offiziell deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger. Sie können dann umgehend einen deutschen Personalausweis und Reisepass beantragen.

Tipp: Der häufigste Grund für Verzögerungen sind unvollständige Unterlagen. Achten Sie darauf, alle Dokumente vollständig und korrekt einzureichen. Fehlende Unterlagen führen zu Rückfragen und können den Prozess um Monate verlängern. Weitere Tipps finden Sie in unserem Ratgeber.

Was kostet die Einbürgerung in Deutschland?

Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Erwachsenem und 51 Euro pro Kind. Inklusive aller Nebenkosten (Test, Sprachprüfung, Übersetzungen) müssen Sie mit 400 bis 700 Euro pro Person rechnen.

KostenpositionBetrag
Einbürgerungsgebühr (Erwachsene)255 €
Einbürgerungsgebühr (Kinder unter 16)51 €
Einbürgerungstest25 €
B1-Sprachprüfung150–250 €
Beglaubigte Übersetzungen20–80 € pro Dokument
Beglaubigungen & Apostillen10–25 €
Biometrische Passbilder10–15 €
Gesamtkosten (typisch)400–700 €

Bei finanzieller Bedürftigkeit (z. B. Bezug von Bürgergeld) kann eine Ermäßigung oder Ratenzahlung der Einbürgerungsgebühr beantragt werden. Die Entscheidung liegt bei der zuständigen Behörde. Falls Sie den B1-Sprachnachweis bereits besitzen (etwa durch einen deutschen Schulabschluss), entfallen die Prüfungskosten.

Eine detaillierte Kostenübersicht mit Spartipps und Kostenrechner finden Sie auf unserer Seite: Einbürgerung Kosten 2026 – Alle Gebühren auf einen Blick.

Wie lange dauert die Einbürgerung? Bearbeitungszeiten nach Stadt

Die Bearbeitungszeit für einen Einbürgerungsantrag beträgt in Deutschland durchschnittlich 6 bis 18 Monate. Die Unterschiede zwischen den Städten sind enorm – in Leipzig dauert es 4 Monate, in Berlin über ein Jahr.

StadtBearbeitungszeit
Berlin12–18 Monate
München6–12 Monate
Hamburg8–14 Monate
Köln8–12 Monate
Frankfurt6–10 Monate
Stuttgart6–10 Monate
Düsseldorf8–14 Monate
Leipzig4–8 Monate

Wichtig: Die Wartezeit auf einen Termin zur Antragsabgabe kommt noch hinzu. In Großstädten wie Berlin oder München beträgt diese oft 2 bis 6 Monate. Insgesamt kann der gesamte Prozess also deutlich länger dauern als die reine Bearbeitungszeit.

Ausführliche Daten für 14 Städte, Tipps zur Beschleunigung und Informationen zur Untätigkeitsklage finden Sie auf unserer Detailseite: Einbürgerung Bearbeitungszeit 2026 – Dauer nach Stadt und Bundesland.

Was ist der Einbürgerungstest und wie bereite ich mich vor?

Der Einbürgerungstest („Test Leben in Deutschland“) ist eine Wissensprüfung mit 33 Multiple-Choice-Fragen zu Politik, Geschichte und Gesellschaft Deutschlands. Sie müssen mindestens 17 Fragen richtig beantworten. Der Test kostet 25 Euro und dauert 60 Minuten.

Die 33 Fragen werden aus einem offiziellen Fragenkatalog von 310 Fragen zufällig ausgewählt. Davon sind 300 allgemeine Fragen zu den Themen „Politik in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ sowie „Mensch und Gesellschaft“. Hinzu kommen 10 Fragen, die speziell für Ihr Bundesland gelten. Die Bestehensquote liegt bei über 98 Prozent – mit guter Vorbereitung ist der Test gut machbar.

So bereiten Sie sich vor: Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Übungsmodus, um alle offiziellen Fragen durchzuarbeiten. Sie können nach Themengebieten und Bundesländern filtern, Ihren Fortschritt verfolgen und eine realistische Prüfungssimulation absolvieren.

Vom Test befreit sind: Personen über 65 Jahre, Personen mit bestimmten körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen sowie Personen mit einem deutschen Hochschulabschluss (bei nachweisbaren Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung). Minderjährige Kinder unter 16 Jahren müssen den Test ebenfalls nicht ablegen.

Eine Prüfstelle für den Einbürgerungstest in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Prüfstellen-Übersicht nach Bundesland.

Muss ich meine bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben?

Nein. Seit dem 27. Juni 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland generell erlaubt. Sie behalten Ihren bisherigen Pass und erhalten zusätzlich den deutschen.

Diese Änderung ist eine der bedeutendsten Neuerungen der StAG-Reform. Vor dem 27. Juni 2024 mussten Einbürgerungsbewerber aus den meisten Nicht-EU-Staaten ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Diese Pflicht hat viele Menschen von der Einbürgerung abgehalten – etwa weil sie Erbrechte im Herkunftsland verloren hätten oder weil die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit sehr aufwendig oder gar unmöglich war.

Mit der neuen Regelung entfällt dieses Hindernis vollständig. Sie müssen keine Entlassungsurkunde aus Ihrem Herkunftsland mehr vorlegen, keinen Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung stellen und keine Optionspflicht erfüllen. Das gilt für alle Herkunftsländer gleichermaßen.

Beachten Sie: Die Regeln Ihres Herkunftslandes bleiben unberührt. Einige Länder (etwa China, Japan oder Indien) erkennen keine Doppelstaatigkeit an und entziehen bei Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit automatisch die eigene. Informieren Sie sich daher zusätzlich beim Konsulat Ihres Herkunftslandes.

Alle Details, Ausnahmen und Länderübersichten finden Sie in unserem umfassenden Artikel: Doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland 2026 – Alles was Sie wissen müssen.

Gibt es Sonderregelungen für Ehepartner und Kinder?

Ja. Ehepartner deutscher Staatsangehöriger können sich unter erleichterten Bedingungen einbürgern lassen. Kinder können mit ihren Eltern miteingebu\u0308rgert werden oder erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit teilweise automatisch.

Einbürgerung als Ehepartner

Wenn Sie mit einer deutschen Staatsbürgerin oder einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind, gelten erleichterte Voraussetzungen: Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt in der Regel 3 Jahre (statt 5), sofern die Ehe seit mindestens 2 Jahren besteht und Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Alle übrigen Voraussetzungen (B1-Sprachkenntnisse, Einbürgerungstest, Lebensunterhalt, Straffreiheit) gelten unverändert.

Wichtig: Die Ehe allein begründet keinen automatischen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Es handelt sich lediglich um eine Verkürzung der Aufenthaltsfrist. Scheinehen werden von den Behörden überprüft und können strafrechtliche Konsequenzen haben. Gleichgeschlechtliche Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften werden gleichbehandelt.

Einbürgerung für Kinder

Kinder unter 16 Jahren können gemeinsam mit einem Elternteil eingebu\u0308rgert werden (Miteinbürgerung). Die Gebühr beträgt 51 Euro, und der Einbürgerungstest entfällt. Das Kind muss in Deutschland leben und über altersgerechte Deutschkenntnisse verfügen (kein formales B1-Zertifikat notwendig).

Kinder ab 16 Jahren müssen einen eigenen Antrag stellen, den Einbürgerungstest ablegen und B1-Sprachkenntnisse nachweisen. Die volle Gebühr von 255 Euro fällt an.

Geburtsrecht (ius soli): Kinder, die in Deutschland geboren werden und deren Eltern mindestens 5 Jahre rechtmäßig in Deutschland leben und eine Niederlassungserlaubnis besitzen, erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch bei der Geburt. Seit der Reform 2024 entfällt die frühere Optionspflicht – diese Kinder behalten beide Staatsangehörigkeiten dauerhaft.

Was ist die Turboeinbürgerung nach 3 Jahren?

Die Turboeinbürgerung ermöglicht die deutsche Staatsbürgerschaft bereits nach 3 Jahren Aufenthalt – statt der regulären 5 Jahre. Voraussetzung sind besondere Integrationsleistungen wie C1-Deutschkenntnisse, ehrenamtliches Engagement oder überdurchschnittliche berufliche Leistungen.

Die sogenannte Turboeinbürgerung (offiziell: verkürzte Einbürgerung nach § 10 Abs. 3 StAG) wurde mit der Reform im Juni 2024 eingeführt. Sie richtet sich an Personen, die sich in besonderem Maße in die deutsche Gesellschaft integriert haben.

Voraussetzungen für die Turboeinbürgerung

Um die Einbürgerung nach 3 Jahren zu beantragen, müssen Sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • C1-Sprachkenntnisse: Deutschkenntnisse auf C1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, nachgewiesen durch ein anerkanntes Zertifikat (Goethe-Zertifikat C1, telc C1 oder äquivalent).
  • Ehrenamtliches Engagement: Nachgewiesene ehrenamtliche Tätigkeit über einen längeren Zeitraum. Dazu zählen Engagement in Vereinen, Feuerwehr, THW, Gemeinde, Sport, Kultur oder soziale Projekte. Eine Bestätigung der Organisation ist erforderlich.
  • Berufliche oder akademische Leistungen: Herausragende Leistungen im Beruf, etwa Führungspositionen, bedeutende Forschungsarbeit, besondere Qualifikationen oder maßgebliche Beiträge zum Wirtschaftsstandort Deutschland.

Alle übrigen Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein: eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, Straffreiheit, bestandener Einbürgerungstest und Bekenntnis zum Grundgesetz. Lediglich die Aufenthaltsdauer wird von 5 auf 3 Jahre verkürzt.

Praxistipp: Die Beweislast für die besonderen Integrationsleistungen liegt bei Ihnen. Sammeln Sie frühzeitig Nachweise: Sprachzertifikate, Bestätigungen von Vereinen, Arbeitszeugnisse und Empfehlungsschreiben. Je besser Ihre Dokumentation, desto höher die Chancen auf Genehmigung.

Was kann ich tun, wenn mein Einbürgerungsantrag zu lange dauert?

Wenn die Einbürgerungsbehörde Ihren Antrag über Monate nicht bearbeitet, können Sie eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einreichen. Diese ist nach § 75 VwGO möglich und äußerst wirksam – in den meisten Fällen beschleunigt sie die Bearbeitung erheblich.

Wann ist eine Untätigkeitsklage möglich? Grundsätzlich dann, wenn die Behörde über Ihren Antrag ohne sachlichen Grund nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden hat. In der Praxis gilt eine Frist von 3 Monaten nach vollständiger Antragstellung als Richtlinie. Viele Verwaltungsgerichte akzeptieren die Klage jedoch erst nach 6 Monaten, da die Einbürgerungsprüfung komplex ist. Informieren Sie sich beim zuständigen Verwaltungsgericht über die örtliche Praxis.

Wie funktioniert die Untätigkeitsklage? Sie beauftragen einen Anwalt für Verwaltungsrecht, der eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreicht. Sobald die Behörde die Klage zugestellt bekommt, hat sie in der Regel wenige Wochen Zeit, um über Ihren Antrag zu entscheiden – andernfalls muss sie sich vor Gericht verantworten. In der Praxis wird der Antrag meist innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach Einreichung der Klage bewilligt.

Kosten der Untätigkeitsklage: Rechnen Sie mit ca. 1.850 Euro für den Anwalt (Erstberatung, Klageschrift, Vertretung) und ca. 798 Euro Gerichtsgebühren. Wenn die Klage erfolgreich ist – also die Behörde zur Bearbeitung verpflichtet wird – trägt häufig die Behörde die Kosten. Einige Anwälte bieten Rechtsschutzversicherungsberatung an.

Vor der Klage: Bevor Sie klagen, sollten Sie die Behörde schriftlich zur Bearbeitung auffordern (Sachstandsanfrage per E-Mail oder Brief) und eine angemessene Frist setzen (z. B. 4 Wochen). Dokumentieren Sie alle Kommunikation. Diese Schritte stärken Ihre Position im Klageverfahren.

Ausführliche Informationen zu Wartezeiten und der Untätigkeitsklage finden Sie auf unserer Seite: Einbürgerung Bearbeitungszeit – Dauer und Beschleunigung.

Welche Fehler sollte ich bei der Einbürgerung vermeiden?

Die häufigsten Fehler bei der Einbürgerung sind unvollständige Unterlagen, zu späte Vorbereitung des Sprachtests und mangelnde Kommunikation mit der Behörde. Diese Fehler können den Prozess um Monate verzögern oder sogar zur Ablehnung führen.

1. Unvollständige Unterlagen einreichen

Der mit Abstand häufigste Fehler. Jedes fehlende Dokument führt zu einer Rückfrage der Behörde, die den Prozess um Wochen bis Monate verzögert. Erstellen Sie eine vollständige Checkliste und prüfen Sie jedes Dokument vor der Abgabe auf Gültigkeit und Vollständigkeit. Lassen Sie ausländische Urkunden rechtzeitig übersetzen und beglaubigen.

2. Sprachtest zu spät ablegen

Viele Antragsteller warten mit dem B1-Sprachtest, bis sie den Einbürgerungsantrag stellen wollen. Problem: Die Wartezeiten für Prüfungstermine betragen in Großstädten 2 bis 3 Monate. Legen Sie den B1-Test möglichst früh ab – das Zertifikat veraltet nicht und Sie haben ein Sorge weniger.

3. Keine Terminüberwachung

In vielen Städten sind Termine bei der Einbürgerungsbehörde knapp. Wer nicht regelmäßig die Online-Terminvergabe prüft, wartet unnötig lange. Nutzen Sie mehrere Terminkanäle (Online, Telefon, E-Mail) und prüfen Sie täglich auf freigewordene Termine.

4. Sozialleistungsbezug nicht rechtzeitig beenden

Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, erfüllt in der Regel die Voraussetzung der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung nicht. Planen Sie rechtzeitig: Wenn Sie in absehbarer Zeit den Einbürgerungsantrag stellen möchten, arbeiten Sie darauf hin, den Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Ausnahmen gelten bei nicht selbst verschuldetem Leistungsbezug (Krankheit, Behinderung, Pflege von Angehörigen).

5. Aufenthaltsunterbrechungen nicht beachten

Längere Aufenthalte außerhalb Deutschlands können die Aufenthaltsfrist unterbrechen. Bei Abwesenheiten von mehr als 6 Monaten am Stück wird der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland in Frage gestellt. Auch häufige kürzere Reisen können problematisch sein, wenn der Lebensmittelpunkt nicht klar in Deutschland liegt. Dokumentieren Sie längere Abwesenheiten und deren Gründe.

6. Falsche Angaben im Antrag machen

Machen Sie niemals falsche oder unvollständige Angaben im Einbürgerungsantrag. Die Behörden prüfen Ihre Angaben gründlich und gleichen sie mit anderen Ämtern ab. Falsche Angaben können zur Ablehnung des Antrags führen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen haben. Eine bereits erteilte Einbürgerung kann bei Bekanntwerden falscher Angaben sogar rückwirkend entzogen werden.

7. Einbürgerungstest nicht ernst nehmen

Obwohl die Bestehensquote bei über 98 % liegt, bereiten sich manche Teilnehmer nicht ausreichend vor. Wer durchfällt, muss erneut 25 Euro bezahlen und verliert Zeit. Investieren Sie 2 bis 3 Wochen in die Vorbereitung – nutzen Sie unseren kostenlosen Lernmodus, um alle 310 Fragen durchzuarbeiten.

Häufig gestellte Fragen zur Einbürgerung

Was kostet die Einbürgerung in Deutschland?

Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro pro Erwachsenem und 51 Euro pro minderjährigem Kind (bei Miteinbürgerung). Hinzu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest, 150 bis 250 Euro für die B1-Sprachprüfung sowie Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen. Die Gesamtkosten liegen typischerweise zwischen 400 und 700 Euro. Mehr dazu: Einbürgerung Kosten im Detail.

Wie lange muss man in Deutschland leben, um eingebu\u0308rgert zu werden?

Seit Juni 2024 beträgt die Mindestaufenthaltsdauer 5 Jahre (zuvor 8). Bei besonderen Integrationsleistungen (C1-Deutsch, Ehrenamt, berufliche Exzellenz) ist die Einbürgerung nach 3 Jahren möglich. Ehepartner deutscher Staatsbürger können sich ebenfalls nach 3 Jahren einbürgern lassen.

Ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland erlaubt?

Ja, seit dem 27. Juni 2024 ist Mehrstaatigkeit für alle Einbürgerungsbewerber generell erlaubt. Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Weitere Informationen: Doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland 2026.

Welche Dokumente brauche ich für die Einbürgerung?

Die wichtigsten Dokumente sind: gültiger Reisepass, Aufenthaltstitel, Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, B1-Sprachzertifikat, Einbürgerungstest-Ergebnis, Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Rentenversicherungsverlauf, Lebenslauf und biometrisches Passfoto. Die vollständige Checkliste finden Sie unter Einbürgerung Voraussetzungen.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Einbürgerungsantrags?

Die Bearbeitungsdauer hängt stark von der Stadt ab: Berlin 12 bis 18 Monate, München 6 bis 12 Monate, Leipzig 4 bis 8 Monate. Die Wartezeit auf den Termin zur Antragsabgabe kommt hinzu. Details: Einbürgerung Bearbeitungszeiten nach Stadt.

Was ist die Turboeinbürgerung nach 3 Jahren?

Die Turboeinbürgerung ermöglicht die Einbürgerung nach nur 3 Jahren Aufenthalt. Voraussetzung sind besondere Integrationsleistungen: C1-Deutschkenntnisse, ehrenamtliches Engagement oder herausragende berufliche Leistungen. Alle übrigen Voraussetzungen bleiben bestehen.

Was passiert, wenn man den Einbürgerungstest nicht besteht?

Sie können den Test beliebig oft wiederholen. Es gibt keine Wartefrist zwischen den Versuchen. Jede Wiederholung kostet 25 Euro. Der Test hat 33 Fragen und Sie brauchen mindestens 17 richtige Antworten. Bereiten Sie sich mit unserem Prüfungssimulator vor – über 98 % der Teilnehmer bestehen beim ersten Versuch.

Können EU-Bürger die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?

Ja, EU-Bürger können die deutsche Staatsbürgerschaft unter denselben Voraussetzungen beantragen wie Drittstaatsangehörige. Die doppelte Staatsbürgerschaft war für EU-Bürger bereits vor 2024 erlaubt und ist weiterhin möglich. Es gelten die gleichen Anforderungen: 5 Jahre Aufenthalt, B1, Einbürgerungstest und eigenständiger Lebensunterhalt.

Kann ich eine Untätigkeitsklage einreichen?

Ja, nach § 75 VwGO können Sie beim Verwaltungsgericht eine Untätigkeitsklage einreichen, wenn die Behörde Ihren Antrag über einen unangemessen langen Zeitraum nicht bearbeitet. Die Kosten liegen bei ca. 2.650 Euro (Anwalt plus Gericht), aber die Klage ist sehr effektiv – meist wird der Antrag danach innerhalb weniger Wochen bearbeitet.

Muss ich für die Einbürgerung meine bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben?

Nein. Seit der StAG-Reform am 27. Juni 2024 ist die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit generell erlaubt. Sie müssen keine Entlassungsurkunde aus Ihrem Herkunftsland vorlegen. Beachten Sie jedoch: Die Regeln Ihres Herkunftslandes bleiben unberührt – einige Länder erkennen keine Doppelstaatigkeit an.

Weiterführende Seiten zur Einbürgerung