Ratgeber Einbürgerung 2026

Einbürgerung Bearbeitungszeit: Dauer nach Stadt & Bundesland

Wie lange dauert die Einbürgerung wirklich? Wir zeigen die aktuellen Bearbeitungszeiten 2026 für 14 deutsche Städte, erklären warum die Unterschiede so groß sind, und geben 7 konkrete Tipps, um den Prozess zu beschleunigen.

📅 Zuletzt aktualisiert: März 2026

Durchschnittliche Bearbeitungszeit in Deutschland

Die Bearbeitungszeit für die Einbürgerung in Deutschland beträgt durchschnittlich 6 bis 18 Monate ab Antragstellung. Hinzu kommt die Wartezeit auf einen Termin, die in Großstädten 2 bis 6 Monate betragen kann.

Die Bearbeitungszeit für einen Einbürgerungsantrag in Deutschland beträgt im Durchschnitt 6 bis 18 Monate. Diese große Spanne ergibt sich aus den enormen Unterschieden zwischen den einzelnen Städten und Bundesländern. Während einige kleinere Städte Anträge innerhalb von 4 bis 6 Monaten bearbeiten, müssen Antragsteller in Großstädten wie Berlin mit Wartezeiten von über einem Jahr rechnen.

Wichtig: Die Bearbeitungszeit beginnt erst ab dem Tag der vollständigen Antragsabgabe bei der Einbürgerungsbehörde. Die Wartezeit auf einen Termin zur Abgabe kommt noch hinzu – in Großstädten oft weitere 2 bis 6 Monate. Insgesamt kann der Prozess von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Einbürgerungsurkunde also deutlich länger als 18 Monate dauern.

Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) im Juni 2024 hat sich die Situation in vielen Städten verschärft. Die wesentlichen Änderungen – Einbürgerung nach 5 statt 8 Jahren Aufenthalt und die generelle Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft – haben zu einem massiven Anstieg der Antragszahlen geführt. Viele Behörden sind diesem Ansturm personell nicht gewachsen.

Bearbeitungszeiten nach Stadt: Die große Übersicht 2026

Die Bearbeitungszeiten variieren stark nach Stadt: Berlin 12-18 Monate, München 6-12 Monate, Hamburg 8-14 Monate, Frankfurt 8-12 Monate. Kleinere Städte bearbeiten Anträge oft in 4 bis 6 Monaten.

Durchschnittliche Wartezeiten für die Einbürgerung in den größten deutschen Städten. Die Angaben basieren auf Erfahrungswerten und können im Einzelfall abweichen.

StadtBearbeitungszeit
Berlin12–18 Monate
München6–12 Monate
Hamburg8–14 Monate
Köln8–12 Monate
Frankfurt6–10 Monate
Stuttgart6–10 Monate
Düsseldorf8–14 Monate
Dortmund6–10 Monate
Essen6–10 Monate
Leipzig4–8 Monate
Bremen6–10 Monate
Dresden4–8 Monate
Hannover6–12 Monate
Nürnberg6–10 Monate

Hinweis: Diese Angaben sind Richtwerte und können sich jederzeit ändern. Die tatsächliche Bearbeitungszeit hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde nach der aktuellen Wartezeit.

Warum sind die Bearbeitungszeiten so unterschiedlich?

Die Unterschiede entstehen durch drei Hauptfaktoren: die Personalausstattung der Einbürgerungsbehörden, die Anzahl der Anträge pro Stadt und die organisatorische Effizienz der jeweiligen Verwaltung.

Die enormen Unterschiede zwischen den Städten haben drei Hauptursachen:

1. Personalsituation der Behörden

Der öffentliche Dienst leidet bundesweit unter Fachkräftemangel. Einbürgerungsbehörden konkurrieren mit der Privatwirtschaft um qualifizierte Sachbearbeiter. Besonders betroffen sind Großstädte mit hohen Lebenshaltungskosten wie Berlin und München, wo Stellen häufig unbesetzt bleiben. Hinzu kommen lange Einarbeitungszeiten: Ein neuer Sachbearbeiter braucht typischerweise 6 bis 12 Monate, bis er eigenständig komplexe Einbürgerungsfälle bearbeiten kann.

2. Antragsaufkommen und Bevölkerungsstruktur

Städte mit einem hohen Anteil an Einwohnern mit ausländischer Staatsangehörigkeit erhalten naturmäßig mehr Anträge. Berlin, München, Hamburg und Köln gehören zu den Hotspots. Seit dem neuen StAG im Juni 2024 haben sich die Antragszahlen in vielen Behörden verdoppelt bis verdreifacht, da nun die Einbürgerung bereits nach 5 Jahren Aufenthalt möglich ist (statt vorher 8 Jahren) und die doppelte Staatsbürgerschaft generell erlaubt wurde. Viele Menschen, die vorher auf die Einbürgerung verzichtet hatten, stellen nun Anträge.

3. Digitalisierungsgrad der Verwaltung

Einige Städte und Bundesländer haben ihre Einbürgerungsverfahren bereits teilweise digitalisiert: Online-Terminvergabe, elektronische Aktenführung und digitale Kommunikation mit anderen Behörden beschleunigen den Prozess erheblich. Andere Kommunen arbeiten noch weitgehend mit Papierakten und manuellen Abfragen. Dieser Unterschied kann allein schon mehrere Monate Zeitersparnis ausmachen.

Welche Faktoren beeinflussen Ihre persönliche Bearbeitungszeit?

Ihre persönliche Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen, der Komplexität Ihres Falls (z.B. mehrere Staatsangehörigkeiten), Ihrer Aufenthaltsdauer und dem Standort Ihrer Einbürgerungsbehörde ab.

Neben dem Standort gibt es mehrere individuelle Faktoren, die bestimmen, wie schnell Ihr Antrag bearbeitet wird:

Vollständigkeit der Unterlagen

Der häufigste Grund für Verzögerungen sind fehlende oder unvollständige Unterlagen. Jede Nachforderung kostet mehrere Wochen, da die Akte erst wieder in die Warteschlange kommt. Reichen Sie von Anfang an alle Dokumente vollständig ein.

Komplexität des Falls

Einfache Fälle (ledig, ein Arbeitgeber, klare Einkommensverhältnisse) werden schneller bearbeitet als komplexe Situationen (Selbstständigkeit, mehrere Aufenthaltstitel, Familienzusammenführung, Vorstrafen).

Sicherheitsüberprüfung

Jeder Antrag durchläuft Sicherheitsabfragen bei Verfassungsschutz, BKA, Bundespolizei und Ausländerzentralregister. Bei bestimmten Herkunftsländern oder Auffälligkeiten können diese Prüfungen deutlich länger dauern.

Einbürgerungstest & Sprachnachweis

Wenn Sie den Einbürgerungstest und das B1-Sprachzertifikat bereits vor der Antragstellung absolviert haben, spart das wertvolle Zeit. Andernfalls muss die Behörde darauf warten.

7 Tipps: So beschleunigen Sie Ihre Einbürgerung

Die wichtigsten Maßnahmen zur Beschleunigung: vollständige Unterlagen einreichen, frühzeitig Termine buchen, alle Dokumente vorab übersetzen lassen und bei Verzögerungen proaktiv bei der Behörde nachfragen.

Mit der richtigen Vorbereitung können Sie die Bearbeitungszeit Ihres Antrags erheblich verkürzen. Hier sind die wichtigsten Maßnahmen:

1

Vollständige Unterlagen einreichen

Erstellen Sie eine Checkliste aller erforderlichen Dokumente und prüfen Sie alles doppelt, bevor Sie den Antrag abgeben. Dazu gehören: Pass, Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung, Arbeitsvertrag oder Einkommensnachweise, Mietvertrag, Sprachzertifikat, Testbescheinigung, Rentenversicherungsverlauf und ggf. Geburtsurkunden der Kinder. Ein einziges fehlendes Dokument kann den Prozess um Wochen verzögern. Die genauen Voraussetzungen für die Einbürgerung sollten Sie vorab genau studieren.

2

Einbürgerungstest VOR dem Antrag ablegen

Legen Sie den Einbürgerungstest ab, bevor Sie Ihren Antrag einreichen. So liegt die Bescheinigung bereits vor und die Behörde muss nicht darauf warten. Bereiten Sie sich mit unserem kostenlosen Prüfungssimulator vor und nutzen Sie den intelligenten Lernmodus für eine effiziente Vorbereitung. Den Test können Sie bei einer Prüfstelle in Ihrer Nähe ablegen.

3

B1-Sprachzertifikat vorher beschaffen

Ebenso wie den Einbürgerungstest sollten Sie das B1-Zertifikat (oder höher) bereits vor der Antragstellung vorweisen können. Anerkannt werden Zertifikate von Goethe-Institut, telc und ÖSD. Auch ein deutscher Schul- oder Hochschulabschluss gilt als Sprachnachweis. Planen Sie für die Prüfungsanmeldung und die Ergebniszustellung mehrere Wochen ein.

4

Termine frühzeitig vereinbaren

Die Wartezeit auf einen Termin bei der Einbürgerungsbehörde kann in Großstädten mehrere Monate betragen. Buchen Sie Ihren Termin so früh wie möglich – idealerweise bereits während Sie die letzten Unterlagen zusammenstellen. Viele Behörden bieten eine Online-Terminvergabe an. Prüfen Sie auch, ob ein Antrag per Post möglich ist, um die Terminwartezeit zu umgehen.

5

Regelmäßig nachfragen (nach 3 Monaten)

Nach Ablauf von 3 Monaten seit Antragsabgabe ist es völlig angemessen, bei der Behörde nach dem Bearbeitungsstand zu fragen. Tun Sie dies höflich per E-Mail oder telefonisch. Dokumentieren Sie jede Kontaktaufnahme mit Datum und Inhalt. Häufig löst eine freundliche Nachfrage bereits eine Beschleunigung aus, da der Sachbearbeiter die Akte wieder auf den Schreibtisch legt.

6

Untätigkeitsklage als letztes Mittel

Wenn die Behörde nach 3 Monaten ohne sachlichen Grund nicht über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie eine Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO beim Verwaltungsgericht einreichen. Dies ist ein legales und effektives Druckmittel – in vielen Fällen wird der Antrag nach Einreichung der Klage innerhalb weniger Wochen bearbeitet. Mehr dazu im Abschnitt weiter unten.

7

Alle Dokumente beglaubigt übersetzen lassen

Fremdsprachige Dokumente (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, etc.) müssen von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer beglaubigt übersetzt werden. Lassen Sie alle Übersetzungen vor der Antragstellung anfertigen. Unvollständige oder nicht anerkannte Übersetzungen führen zu Nachforderungen und verzögern die Bearbeitung erheblich.

Was ist eine Untätigkeitsklage? Kosten, Ablauf und Erfolgsaussichten

Eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO können Sie einreichen, wenn Ihr Einbürgerungsantrag nach 3 Monaten ohne sachlichen Grund nicht bearbeitet wurde. Die Kosten liegen bei 150 bis 500 Euro, und die Erfolgsaussichten sind in der Regel gut.

Die Untätigkeitsklage (auch Verpflichtungsklage in Form der Untätigkeitsklage) ist ein Rechtsmittel nach § 75 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung). Sie ermöglicht es Ihnen, das Verwaltungsgericht einzuschalten, wenn eine Behörde über einen angemessenen Zeitraum hinaus nicht über Ihren Antrag entscheidet.

Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage

  • • Ihr Antrag wurde vor mindestens 3 Monaten eingereicht
  • • Die Behörde hat keinen Bescheid erlassen (weder Zusage noch Ablehnung)
  • • Es liegt kein sachlicher Grund für die Verzögerung vor (z.B. nicht ausstehende Sicherheitsprüfung bei Ihrem Herkunftsland)
  • • Sie haben die Behörde nachweislich an Ihren Antrag erinnert (hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich)

Kosten einer Untätigkeitsklage

Anwaltskosten

ca. 1.850 €

Gerichtsgebühren

ca. 798 €

Gesamtkosten: ca. 2.650 €. Wenn die Behörde nach Klageerhebung den Antrag bewilligt (was häufig der Fall ist), werden die Kosten häufig geteilt. Manche Rechtsschutzversicherungen decken Verwaltungsrechtsverfahren ab – prüfen Sie Ihren Vertrag.

Wie effektiv ist die Untätigkeitsklage? Sehr effektiv. In der Praxis reagieren die meisten Einbürgerungsbehörden innerhalb weniger Wochen nach Zustellung der Klage. Der Grund: Die Behörde möchte den Gerichtsprozess vermeiden und den Fall möglichst schnell abschließen. Viele Anwälte berichten, dass bereits ein anwaltliches Schreiben (vor der eigentlichen Klage) ausreicht, um die Bearbeitung anzustoßen.

Wichtig: Eine Untätigkeitsklage ist kein feindseliger Akt gegen die Behörde. Es ist ein völlig normales und im Verwaltungsrecht vorgesehenes Rechtsmittel. Ihr Einbürgerungsantrag wird durch die Klage nicht negativ beeinflusst. Die Behörde darf den Antrag nicht aus Vergeltung ablehnen – es gelten weiterhin ausschließlich die gesetzlichen Voraussetzungen.

Ablauf der Einbürgerung: Von der Antragstellung bis zur Urkunde

Der Einbürgerungsprozess folgt einem festen Ablauf: Terminvereinbarung, Antragsabgabe mit vollständigen Unterlagen, Prüfung durch die Behörde, Einbürgerungszusicherung und feierliche Übergabe der Einbürgerungsurkunde.

Der Einbürgerungsprozess folgt einem festen Ablauf. Hier ist eine Übersicht aller Schritte von der Vorbereitung bis zum Erhalt der Einbürgerungsurkunde:

1

Voraussetzungen prüfen

Prüfen Sie, ob Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen: mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen), Lebensunterhaltssicherung, Sprachkenntnisse B1, keine Vorstrafen.

2

Einbürgerungstest ablegen

Melden Sie sich bei einer Volkshochschule oder anerkannten Prüfstelle an. Der Test kostet 25 € und besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen. Zum Bestehen benötigen Sie 17 richtige Antworten. Üben Sie vorab mit unserem Prüfungssimulator.

3

Unterlagen zusammenstellen

Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente: Pass, Aufenthaltstitel, B1-Zertifikat, Einbürgerungstest-Bescheinigung, Arbeitsvertrag, Meldebescheinigung, Rentenversicherungsverlauf, und ggf. Geburtsurkunden und Heiratsurkunde. Fremdsprachige Dokumente beglaubigt übersetzen lassen.

4

Antrag bei der Einbürgerungsbehörde einreichen

Vereinbaren Sie einen Termin bei der Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnortes und reichen Sie den vollständigen Antrag ein. Die Einbürgerung kostet 255 € pro Erwachsenen (51 € für miteinzubürgernde Minderjährige).

5

Prüfung durch die Behörde

Die Behörde prüft Ihre Unterlagen, holt Sicherheitsauskünfte ein (Verfassungsschutz, BKA, Ausländerzentralregister) und verifiziert Ihre Angaben. Dies ist der zeitintensivste Schritt und dauert je nach Stadt 4 bis 18 Monate. Bei Rückfragen oder fehlenden Dokumenten wird die Bearbeitungszeit unterbrochen.

6

Einbürgerungszusicherung & ggf. Entlassung aus alter Staatsangehörigkeit

Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Einbürgerungszusicherung. Seit dem neuen StAG 2024 ist die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit in den meisten Fällen nicht mehr erforderlich, da die doppelte Staatsbürgerschaft generell erlaubt wurde. Dies hat den Prozess für viele Antragsteller deutlich vereinfacht und verkürzt.

7

Einbürgerungsurkunde & Feierliche Übergabe

Im letzten Schritt erhalten Sie Ihre Einbürgerungsurkunde. In vielen Städten findet eine feierliche Übergabe statt, bei der Sie ein Bekenntnis zum Grundgesetz ablegen. Ab diesem Moment sind Sie deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger. Beantragen Sie anschließend Ihren deutschen Personalausweis und Reisepass.

Häufig gestellte Fragen zur Bearbeitungszeit

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Einbürgerungsdauer, von Wartezeiten über Beschleunigungsmöglichkeiten bis hin zur Untätigkeitsklage.

Wie lange dauert die Einbürgerung in Deutschland?
Die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei 6 bis 18 Monaten, je nach Stadt und Bundesland. Hinzu kommt die Wartezeit auf einen Termin zur Antragsabgabe (2–6 Monate in Großstädten). Seit dem neuen StAG 2024 sind die Wartezeiten in vielen Städten deutlich gestiegen.
In welcher Stadt geht die Einbürgerung am schnellsten?
Die kürzesten Bearbeitungszeiten haben derzeit Leipzig und Dresden (4–8 Monate), gefolgt von Frankfurt, Stuttgart, Dortmund, Essen, Bremen und Nürnberg (6–10 Monate). Berlin hat mit 12–18 Monaten die längsten Wartezeiten.
Kann ich die Bearbeitungszeit beschleunigen?
Ja, erheblich. Reichen Sie alle Unterlagen vollständig ein, legen Sie den Einbürgerungstest und das B1-Zertifikat vorab ab, und fragen Sie nach 3 Monaten höflich nach dem Bearbeitungsstand. Als letztes Mittel steht Ihnen die Untätigkeitsklage zur Verfügung.
Was ist eine Untätigkeitsklage?
Ein Rechtsmittel nach § 75 VwGO, das Sie beim Verwaltungsgericht einreichen können, wenn die Behörde nach 3 Monaten ohne sachlichen Grund nicht entschieden hat. Kosten: ca. 2.650 € (Anwalt + Gericht). Sehr effektiv – in den meisten Fällen wird der Antrag nach Klageerhebung innerhalb weniger Wochen bearbeitet.
Warum dauert die Einbürgerung so lange?
Drei Hauptgründe: (1) Massiver Anstieg der Antragszahlen seit dem neuen StAG im Juni 2024, (2) chronischer Personalmangel in den Einbürgerungsbehörden, (3) aufwendige Sicherheitsüberprüfungen durch mehrere Behörden (Verfassungsschutz, BKA, Bundespolizei). Dazu kommt die mangelnde Digitalisierung vieler Verwaltungen.
Zählt die Wartezeit auf den Termin zur Bearbeitungszeit?
Nein. Die offizielle Bearbeitungszeit beginnt erst ab dem Tag der Antragsabgabe. Die Wartezeit auf einen Termin (in Großstädten oft 2–6 Monate) kommt zusätzlich hinzu. Insgesamt kann der Prozess von der ersten Terminbuchung bis zur Urkunde über 2 Jahre dauern.
Wie lange dauert die Einbürgerung in Berlin?
In Berlin müssen Sie mit 12 bis 18 Monaten reiner Bearbeitungszeit rechnen, plus mehrere Monate Wartezeit auf einen Termin. Berlin hat die längsten Wartezeiten bundesweit, verursacht durch extrem hohe Nachfrage und chronischen Personalmangel.

Was kostet die Einbürgerung insgesamt?

Die Einbürgerung kostet insgesamt 400 bis 700 Euro, bestehend aus der Verwaltungsgebühr von 255 Euro, dem Einbürgerungstest für 25 Euro und weiteren Kosten für Dokumente, Übersetzungen und Sprachnachweise.

Neben der Bearbeitungszeit ist die Kostenfrage für viele Antragsteller wichtig. Hier eine Übersicht der wichtigsten Kosten:

PostenKosten
Einbürgerungsgebühr (Erwachsene)255 €
Einbürgerungsgebühr (minderjährige Kinder)51 €
Einbürgerungstest25 €
B1-Sprachprüfung (ca.)150–200 €
Beglaubigte Übersetzungen (je nach Umfang)100–500 €
Gesamtkosten (typisch)530–980 €

Eine detaillierte Aufschlüsselung aller Kosten finden Sie in unserem Artikel Einbürgerung Kosten: Die Gesamtübersicht 2026.

Auswirkungen des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG 2024) auf die Bearbeitungszeit

Das neue StAG von Juni 2024 hat die Bearbeitungszeiten in vielen Städten verlängert, da die Verkürzung der Aufenthaltsdauer auf 5 Jahre und die Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft zu einem starken Anstieg der Antragszahlen geführt haben.

Das am 27. Juni 2024 in Kraft getretene modernisierte Staatsangehörigkeitsgesetz hat die Einbürgerungslandschaft in Deutschland grundlegend verändert. Die drei wichtigsten Änderungen mit direktem Einfluss auf die Bearbeitungszeiten:

Einbürgerung nach 5 statt 8 Jahren

Die Mindestaufenthaltsdauer wurde von 8 auf 5 Jahre gesenkt (3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen). Dadurch sind Millionen zusätzlicher Personen einbürgerungsberechtigt geworden, was die Antragszahlen massiv erhöht hat.

Doppelte Staatsbürgerschaft generell erlaubt

Früher mussten die meisten Antragsteller ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Diese Pflicht entfällt nun. Viele Menschen, die deshalb bisher auf die Einbürgerung verzichtet hatten, stellen jetzt Anträge. Mehr dazu in unserem Artikel über doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland 2026.

Erleichterte Einbürgerung der Gastarbeiter-Generation

Für ehemalige Gastarbeiter und ihre Ehegatten gelten vereinfachte Regeln: kein Einbürgerungstest, nur mündliche Deutschkenntnisse erforderlich. Dies hat zu einer zusätzlichen Antragswelle geführt, besonders in Städten mit historisch hoher Gastarbeiterquote wie Köln, Stuttgart und dem Ruhrgebiet.

Prognose: Experten gehen davon aus, dass die Bearbeitungszeiten in den nächsten 1–2 Jahren weiter hoch bleiben werden, da der Antragsrückstau erst abgearbeitet werden muss. Langfristig sollten die Zeiten sinken, wenn die Behörden Personal aufbauen und die Digitalisierung voranschreitet. Antragsteller sollten sich auf längere Wartezeiten einstellen und die oben genannten Tipps zur Beschleunigung nutzen.