Frage 4: Welches Recht gehört zu den Grundrechten in Deutschland?
Die richtige Antwort auf Frage 4 des Einbürgerungstests lautet: „Meinungsfreiheit“ (Antwort C).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Zu den Grundrechten gehört die Meinungsfreiheit (Artikel 5 Grundgesetz). Sie erlaubt jedem, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten – auch scharfe Kritik an Staat und Regierung.
Die anderen Antworten sind keine Grundrechte, sondern teils sogar verboten: • Waffenbesitz – in Deutschland streng geregelt durch das Waffengesetz. Wer eine Waffe besitzen will, braucht eine Erlaubnis und muss Bedürfnis und Zuverlässigkeit nachweisen. Ein Grundrecht darauf gibt es nicht (anders als etwa in den USA). • Faustrecht – die Durchsetzung eigener Ansprüche mit Gewalt. Das ist das Gegenteil eines Rechtsstaats. • Selbstjustiz – wer sich selbst Recht verschafft, statt Polizei und Gerichte einzuschalten, macht sich strafbar. Der Staat hat das Gewaltmonopol.
Merkhilfe: Grundrechte schützen Freiheiten, nicht Gewalt. Wenn eine Antwortmöglichkeit nach Selbsthilfe mit Gewalt klingt, ist sie falsch.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 4 ist die 2. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.