Frage 43: Wann kann in Deutschland eine Partei verboten werden?
Die richtige Antwort auf Frage 43 des Einbürgerungstests lautet: „wenn sie gegen die Verfassung kämpft“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Eine Partei kann in Deutschland verboten werden, wenn sie gegen die Verfassung kämpft. Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes nennt die Voraussetzung: Die Partei muss darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Über ein Verbot entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht – ein Antrag kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden.
Die Hürden sind bewusst sehr hoch. In der Geschichte der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die rechtsextreme SRP und 1956 die KPD.
Die anderen Antworten sind keine Verbotsgründe: • Ein zu teurer Wahlkampf – Parteienfinanzierung ist geregelt, Verstöße führen zu Strafzahlungen, nicht zum Verbot. • Kritik am Staatsoberhaupt – ausdrücklich von der Meinungsfreiheit gedeckt. • Ein Programm mit neuer Richtung – genau dafür gibt es Parteien. Neue Ideen sind erwünscht.
Merkhilfe: Nur der Angriff auf die Demokratie selbst rechtfertigt ein Verbot – nicht unbequeme Politik.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 43 ist die 6. von 27 Fragen im Themenbereich Politik und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.