Frage 45: Zu welcher Versicherung gehört die Pflegeversicherung?
Die richtige Antwort auf Frage 45 des Einbürgerungstests lautet: „Sozialversicherung“ (Antwort A).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Die Pflegeversicherung gehört zur Sozialversicherung. Sie wurde 1995 als jüngster der fünf Zweige eingeführt und ist für alle gesetzlich Krankenversicherten Pflicht. Sie hilft, wenn jemand wegen Alter, Krankheit oder Behinderung dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen ist – etwa durch Pflegegeld, ambulante Pflegedienste oder die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes.
Die fünf Zweige der Sozialversicherung: Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
Die anderen Antworten sind private Sachversicherungen: • Unfallversicherung ist hier gemeint als private Unfallversicherung; die gesetzliche Unfallversicherung ist dagegen tatsächlich Teil der Sozialversicherung – achten Sie im Test auf diese Feinheit. • Hausratversicherung – schützt Möbel und Gegenstände in der Wohnung. • Haftpflicht- und Feuerversicherung – decken Schäden an Dritten bzw. am Gebäude.
Merkhilfe: Wer für Menschen in Lebenslagen zahlt, gehört zur Sozialversicherung.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 45 ist die 23. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.