Frage 120: Das Wahlsystem in Deutschland ist ein …
Die richtige Antwort auf Frage 120 des Einbürgerungstests lautet: „Mehrheits- und Verhältniswahlrecht.“ (Antwort C).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Das Wahlsystem in Deutschland ist ein Mehrheits- und Verhältniswahlrecht – eine Kombination beider Prinzipien, oft „personalisierte Verhältniswahl" genannt. Das spiegelt sich in den zwei Stimmen wider: • Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis direkt gewählt. Wer die meisten Stimmen hat, gewinnt – das ist Mehrheitswahl. • Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die Sitze werden entsprechend dem Stimmenanteil verteilt – das ist Verhältniswahl.
Die Zweitstimme entscheidet über die Stärke der Parteien im Bundestag.
Die anderen Antworten beschreiben historische, längst abgeschaffte Systeme: • Zensuswahlrecht – das Stimmgewicht hing vom Vermögen oder den gezahlten Steuern ab. • Dreiklassenwahlrecht – in Preußen bis 1918: Die Wähler wurden nach Steuerleistung in drei Klassen eingeteilt. • Allgemeines Männerwahlrecht – Frauen waren ausgeschlossen. In Deutschland dürfen Frauen seit 1918 wählen.
Merkhilfe: Zwei Stimmen = zwei Systeme.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 120 ist die 19. von 27 Fragen im Themenbereich Wahlen und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.