Frage 121: Eine Partei möchte in den Deutschen Bundestag. Sie muss aber einen Mindestanteil an Wählerstimmen haben. Das heißt …
Die richtige Antwort auf Frage 121 des Einbürgerungstests lautet: „5%-Hürde.“ (Antwort A).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Der Mindestanteil an Wählerstimmen, den eine Partei für den Einzug in den Bundestag braucht, heißt 5%-Hürde. Andere Bezeichnungen sind „Sperrklausel" oder „Fünf-Prozent-Klausel". Geregelt ist sie im Bundeswahlgesetz.
Ihr Zweck: Sie verhindert, dass sehr viele Kleinstparteien ins Parlament einziehen und die Regierungsbildung unmöglich machen. Das ist eine unmittelbare Lehre aus der Weimarer Republik, deren Reichstag durch eine Vielzahl kleiner Parteien zersplittert und kaum regierungsfähig war.
Die anderen Antworten sind erfundene Begriffe: „Zulassungsgrenze", „Basiswert" und „Richtlinie" existieren in diesem Zusammenhang nicht.
Die Kehrseite der Regel: Stimmen für Parteien unter 5 Prozent fließen nicht in die Sitzverteilung ein. Bei der Bundestagswahl 2025 betraf das unter anderem die FDP.
Merkhilfe: Diese Frage und Frage 117 prüfen dasselbe Thema – einmal nach der Zahl, einmal nach dem Namen.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 121 ist die 20. von 27 Fragen im Themenbereich Wahlen und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.