Frage 119: Wahlen in Deutschland sind frei. Was bedeutet das?

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Wahlen

Wahlen in Deutschland sind frei. Was bedeutet das?

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Pro-Tipp: Wahlen

"In Deutschland sind Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Verstehen Sie den Unterschied zwischen Erststimme (Direktkandidat) und Zweitstimme (Partei), da dies oft gefragt wird."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 119: Wahlen in Deutschland sind frei. Was bedeutet das?

Die richtige Antwort auf Frage 119 des Einbürgerungstests lautet: „Jede Person kann ohne Zwang entscheiden, ob sie wählen möchte und wen sie wählen möchte.“ (Antwort C).

A. Alle verurteilten Straftäterinnen/Straftäter dürfen nicht wählen.
B. Wenn ich wählen gehen möchte, muss meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber mir frei geben.
C. Jede Person kann ohne Zwang entscheiden, ob sie wählen möchte und wen sie wählen möchte.✓ Richtige Antwort
D. Ich kann frei entscheiden, wo ich wählen gehen möchte.

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

„Frei" bedeutet bei Wahlen: Jede Person kann ohne Zwang entscheiden, ob sie wählen möchte und wen sie wählen möchte. Beides gehört zusammen – die Entscheidung über die Teilnahme und die Entscheidung über die Partei. Niemand darf Druck ausüben, und niemand darf wegen seiner Wahlentscheidung Nachteile erleiden.

Die anderen Antworten sind falsch: • Verurteilte Straftäter dürfen nicht wählen – das ist unrichtig und hätte auch nichts mit „frei" zu tun. Strafgefangene dürfen grundsätzlich wählen. • Der Arbeitgeber muss freigeben – Arbeitgeber müssen zwar ermöglichen, dass Beschäftigte wählen können, aber das ist eine arbeitsrechtliche Frage. Der Wahlgrundsatz „frei" meint etwas anderes. (Hier wird mit dem Doppelsinn von „frei" gespielt: freie Wahl ≠ freier Tag.) • Frei entscheiden, wo man wählt – falsch: Man wählt im zugewiesenen Wahllokal oder per Briefwahl.

Diese Frage erscheint im Katalog zweimal (Frage 5 und 119) mit unterschiedlichen Antwortmöglichkeiten.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 119 ist die 18. von 27 Fragen im Themenbereich Wahlen und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.