Frage 99: Wer bezahlt in Deutschland die Sozialversicherungen?
Die richtige Antwort auf Frage 99 des Einbürgerungstests lautet: „Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer“ (Antwort A).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Die Sozialversicherungen bezahlen in Deutschland Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer gemeinsam. Bei Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung teilen sich beide Seiten die Beiträge in der Regel je zur Hälfte („paritätische Finanzierung"). Der Arbeitnehmeranteil wird direkt vom Bruttolohn abgezogen.
Eine Ausnahme ist die gesetzliche Unfallversicherung: Sie wird allein vom Arbeitgeber getragen, weil sie Arbeits- und Wegeunfälle absichert.
Zusätzlich fließen Steuermittel in das System, vor allem als Bundeszuschuss zur Rentenversicherung.
Die anderen Antworten sind falsch: • Nur Arbeitnehmer oder nur Arbeitgeber – beides greift zu kurz. • Alle Staatsangehörigen – die Beiträge hängen an der Erwerbstätigkeit, nicht an der Staatsangehörigkeit. Auch Nichtdeutsche, die hier arbeiten, zahlen ein und sind abgesichert.
Merkhilfe: Hälfte–Hälfte, geteilt zwischen Betrieb und Beschäftigten.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 99 ist die 54. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.