Frage 99: Wer bezahlt in Deutschland die Sozialversicherungen?

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Staat & Ordnung

Wer bezahlt in Deutschland die Sozialversicherungen?

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Pro-Tipp: Staat & Ordnung

"Dieser Bereich umfasst die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens. Dazu gehören Gesetze, Pflichten und die staatliche Struktur. Ein zentrales Thema ist der Föderalismus – die Aufteilung der Macht zwischen Bund und den 16 Bundesländern."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 99: Wer bezahlt in Deutschland die Sozialversicherungen?

Die richtige Antwort auf Frage 99 des Einbürgerungstests lautet: „Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer“ (Antwort A).

A. Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer✓ Richtige Antwort
B. nur Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
C. alle Staatsangehörigen
D. nur Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Die Sozialversicherungen bezahlen in Deutschland Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer gemeinsam. Bei Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung teilen sich beide Seiten die Beiträge in der Regel je zur Hälfte („paritätische Finanzierung"). Der Arbeitnehmeranteil wird direkt vom Bruttolohn abgezogen.

Eine Ausnahme ist die gesetzliche Unfallversicherung: Sie wird allein vom Arbeitgeber getragen, weil sie Arbeits- und Wegeunfälle absichert.

Zusätzlich fließen Steuermittel in das System, vor allem als Bundeszuschuss zur Rentenversicherung.

Die anderen Antworten sind falsch: • Nur Arbeitnehmer oder nur Arbeitgeber – beides greift zu kurz. • Alle Staatsangehörigen – die Beiträge hängen an der Erwerbstätigkeit, nicht an der Staatsangehörigkeit. Auch Nichtdeutsche, die hier arbeiten, zahlen ein und sind abgesichert.

Merkhilfe: Hälfte–Hälfte, geteilt zwischen Betrieb und Beschäftigten.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 99 ist die 54. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.