Frage 100: Was gehört nicht zur gesetzlichen Sozialversicherung?
Die richtige Antwort auf Frage 100 des Einbürgerungstests lautet: „die Lebensversicherung“ (Antwort A).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Nicht zur gesetzlichen Sozialversicherung gehört die Lebensversicherung. Sie ist eine private, freiwillige Versicherung, die man bei einem Unternehmen abschließt – meist zur privaten Altersvorsorge oder zur Absicherung der Familie im Todesfall.
Die fünf Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung sind: • Krankenversicherung – Behandlung, Medikamente, Krankenhaus • Pflegeversicherung – Pflegebedürftigkeit • Rentenversicherung – Alter, Erwerbsminderung, Hinterbliebene • Arbeitslosenversicherung – Arbeitslosengeld, Weiterbildung • Unfallversicherung – Arbeits- und Wegeunfälle
Drei davon nennt die Frage als falsche Optionen – Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gehören also sehr wohl dazu.
Merkhilfe: Gesetzliche Sozialversicherung = Pflicht, solidarisch finanziert, staatlich organisiert. Private Versicherungen = freiwillig, individuell, gewinnorientiert.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 100 ist die 55. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.