Frage 9: Welches Grundrecht gilt in Deutschland nur für Ausländerinnen/Ausländer? Das Grundrecht auf ...
Die richtige Antwort auf Frage 9 des Einbürgerungstests lautet: „Asyl“ (Antwort C).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Nur für Ausländerinnen und Ausländer gilt das Grundrecht auf Asyl. Artikel 16a des Grundgesetzes lautet: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Deutsche brauchen dieses Recht im eigenen Land nicht – deshalb ist es das einzige Grundrecht, das sich ausschließlich an Nichtdeutsche richtet.
Hintergrund ist die deutsche Geschichte: Während des Nationalsozialismus mussten Hunderttausende aus Deutschland fliehen und waren auf die Aufnahme durch andere Länder angewiesen. Das Asylrecht im Grundgesetz ist die bewusste Konsequenz daraus.
Die anderen genannten Rechte gelten für alle Menschen in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit: • Menschenwürde (Artikel 1) – das oberste Grundrecht überhaupt • Schutz der Familie (Artikel 6) • Meinungsfreiheit (Artikel 5)
Merkhilfe: Man unterscheidet Menschenrechte (für alle) und Bürgerrechte (nur für Deutsche, etwa Versammlungs- und Berufsfreiheit). Asyl ist der Sonderfall: nur für Nichtdeutsche.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 9 ist die 3. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.