Frage 98: Wenn Abgeordnete im Deutschen Bundestag ihre Fraktion wechseln, ...

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Wahlen

Wenn Abgeordnete im Deutschen Bundestag ihre Fraktion wechseln, ...

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Pro-Tipp: Wahlen

"In Deutschland sind Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Verstehen Sie den Unterschied zwischen Erststimme (Direktkandidat) und Zweitstimme (Partei), da dies oft gefragt wird."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 98: Wenn Abgeordnete im Deutschen Bundestag ihre Fraktion wechseln, ...

Die richtige Antwort auf Frage 98 des Einbürgerungstests lautet: „kann die Regierung ihre Mehrheit verlieren.“ (Antwort B).

A. dürfen sie nicht mehr an den Sitzungen des Parlaments teilnehmen.
B. kann die Regierung ihre Mehrheit verlieren.✓ Richtige Antwort
C. muss die Bundespräsidentin/der Bundespräsident zuvor ihr/sein Einverständnis geben.
D. dürfen die Wählerinnen/Wähler dieser Abgeordneten noch einmal wählen.

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Wenn Abgeordnete die Fraktion wechseln, kann die Regierung ihre Mehrheit verlieren. Der Grund: Die Regierung stützt sich auf eine Mehrheit von Abgeordneten im Bundestag. Wechseln genug von ihnen die Seite, schrumpft diese Mehrheit – im Extremfall so weit, dass die Regierung keine Gesetze mehr beschließen kann.

Möglich ist der Wechsel, weil Abgeordnete nach Artikel 38 des Grundgesetzes nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Sie haben ein freies Mandat: Der Sitz gehört der Person, nicht der Partei. Deshalb behalten sie ihr Mandat auch nach einem Austritt aus Partei oder Fraktion.

Die anderen Antworten sind falsch: • Sie dürfen weiterhin an allen Sitzungen teilnehmen – das Mandat bleibt bestehen. • Der Bundespräsident hat mit Fraktionswechseln nichts zu tun. • Es gibt keine Neuwahl für einzelne Abgeordnete; Wähler können ein Mandat nicht zurückrufen.

Merkhilfe: Freies Mandat = der Sitz gehört dem Abgeordneten, nicht der Partei.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 98 ist die 7. von 27 Fragen im Themenbereich Wahlen und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.