Frage 19: Was versteht man unter dem Recht der "Freizügigkeit" in Deutschland?
Die richtige Antwort auf Frage 19 des Einbürgerungstests lautet: „Man darf sich seinen Wohnort selbst aussuchen.“ (Antwort A).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
„Freizügigkeit" bedeutet in Deutschland: Man darf sich seinen Wohnort selbst aussuchen. Artikel 11 des Grundgesetzes garantiert allen Deutschen das Recht, sich im gesamten Bundesgebiet frei zu bewegen und niederzulassen. Niemand braucht eine Erlaubnis, um in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland zu ziehen.
Das war historisch keine Selbstverständlichkeit: In der DDR war der Wohnortwechsel eingeschränkt, und in früheren Jahrhunderten waren Menschen oft an Grundherren gebunden.
Die anderen Antworten beschreiben andere Rechte: • Den Beruf wechseln – das ist die Berufsfreiheit (Artikel 12). • Die Religion wechseln – das ist die Religionsfreiheit (Artikel 4). • Leicht bekleidet in der Öffentlichkeit – hat mit Freizügigkeit im Rechtssinne nichts zu tun. Hier wird bewusst mit dem umgangssprachlichen Doppelsinn des Wortes gespielt.
Merkhilfe: Freizügigkeit kommt von ziehen – also umziehen, den Wohnort wählen.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 19 ist die 5. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.