Frage 299: Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den 50er und 60er Jahren von der Bundesrepublik Deutschland angeworben wurden, nannte man ...
Die richtige Antwort auf Frage 299 des Einbürgerungstests lautet: „Gastarbeiterinnen/Gastarbeiter.“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Die in den 50er und 60er Jahren angeworbenen ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nannte man Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter.
Der Hintergrund: Während des Wirtschaftswunders fehlten in der Bundesrepublik Arbeitskräfte. Die Bundesregierung schloss deshalb Anwerbeabkommen – 1955 mit Italien, danach mit Spanien und Griechenland (1960), der Türkei (1961), Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien. Bis zum Anwerbestopp 1973 kamen rund 14 Millionen Menschen; etwa 11 Millionen kehrten zurück, die übrigen blieben.
Der Begriff „Gastarbeiter" ist heute umstritten, weil er einen befristeten Aufenthalt suggeriert: Man ging von einem Rotationsprinzip aus, doch viele blieben dauerhaft und holten ihre Familien nach. Aus „Gästen" wurden Mitbürgerinnen und Mitbürger – ein entscheidender Schritt zum heutigen Einwanderungsland Deutschland.
Die anderen Begriffe meinen anderes: Schwarzarbeit ist illegale Beschäftigung, Zeitarbeit Beschäftigung über eine Leihfirma, Schichtarbeit eine Form der Arbeitszeit.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 299 ist die 183. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.