Frage 300: Aus welchem Land kamen die ersten Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in die Bundesrepublik Deutschland?

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FRAGE 300 / 460
Staat & Ordnung

Aus welchem Land kamen die ersten Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in die Bundesrepublik Deutschland?

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Pro-Tipp: Staat & Ordnung

"Dieser Bereich umfasst die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens. Dazu gehören Gesetze, Pflichten und die staatliche Struktur. Ein zentrales Thema ist der Föderalismus – die Aufteilung der Macht zwischen Bund und den 16 Bundesländern."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 300: Aus welchem Land kamen die ersten Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in die Bundesrepublik Deutschland?

Die richtige Antwort auf Frage 300 des Einbürgerungstests lautet: „Italien“ (Antwort A).

A. Italien✓ Richtige Antwort
B. Spanien
C. Portugal
D. Türkei

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Die ersten Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter kamen aus Italien. Das erste Anwerbeabkommen der Bundesrepublik wurde am 20. Dezember 1955 mit Italien geschlossen.

Es folgten weitere Abkommen: Spanien und Griechenland 1960, die Türkei 1961, Marokko 1963, Portugal 1964, Tunesien 1965 und Jugoslawien 1968. Die zeitliche Reihenfolge ist die Falle in dieser Frage – die Türkei stellte später die größte Gruppe, war aber nicht das erste Anwerbeland.

Der Anlass war das Wirtschaftswunder: Die Wirtschaft wuchs schneller, als es Arbeitskräfte gab, vor allem in Bergbau, Stahl, Bau und Automobilindustrie. Mit der Ölkrise kam 1973 der Anwerbestopp.

Die italienische Einwanderung hat Deutschland sichtbar geprägt – Pizzerien und Eisdielen gehören seitdem zum Alltag, und viele Familien der zweiten und dritten Generation leben bis heute hier.

Merkhilfe: Italien 1955 zuerst, Türkei 1961 am größten.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 300 ist die 184. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.