Frage 300: Aus welchem Land kamen die ersten Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in die Bundesrepublik Deutschland?
Die richtige Antwort auf Frage 300 des Einbürgerungstests lautet: „Italien“ (Antwort A).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Die ersten Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter kamen aus Italien. Das erste Anwerbeabkommen der Bundesrepublik wurde am 20. Dezember 1955 mit Italien geschlossen.
Es folgten weitere Abkommen: Spanien und Griechenland 1960, die Türkei 1961, Marokko 1963, Portugal 1964, Tunesien 1965 und Jugoslawien 1968. Die zeitliche Reihenfolge ist die Falle in dieser Frage – die Türkei stellte später die größte Gruppe, war aber nicht das erste Anwerbeland.
Der Anlass war das Wirtschaftswunder: Die Wirtschaft wuchs schneller, als es Arbeitskräfte gab, vor allem in Bergbau, Stahl, Bau und Automobilindustrie. Mit der Ölkrise kam 1973 der Anwerbestopp.
Die italienische Einwanderung hat Deutschland sichtbar geprägt – Pizzerien und Eisdielen gehören seitdem zum Alltag, und viele Familien der zweiten und dritten Generation leben bis heute hier.
Merkhilfe: Italien 1955 zuerst, Türkei 1961 am größten.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 300 ist die 184. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.