Frage 291: Warum muss man in Deutschland bei der Steuererklärung aufschreiben, ob man zu einer Kirche gehört oder nicht? Weil ...
Die richtige Antwort auf Frage 291 des Einbürgerungstests lautet: „es eine Kirchensteuer gibt, die an die Einkommen- und Lohnsteuer geknüpft ist.“ (Antwort A).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Man muss die Kirchenzugehörigkeit angeben, weil es eine Kirchensteuer gibt, die an die Einkommen- und Lohnsteuer geknüpft ist.
Wie das funktioniert: Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft – vor allem der katholischen und der evangelischen Kirche, aber auch jüdischer Gemeinden – zahlen zusätzlich 8 oder 9 Prozent ihrer Lohn- oder Einkommensteuer als Kirchensteuer. Der Satz richtet sich nach dem Bundesland. Der Staat zieht das Geld über die Finanzämter ein und leitet es gegen eine Gebühr an die Religionsgemeinschaften weiter.
Wer keiner Kirche angehört, zahlt keine Kirchensteuer. Wer austreten möchte, erklärt das beim Standesamt oder Amtsgericht; die Steuerpflicht endet dann. Die Angabe ist also notwendig, damit korrekt abgerechnet wird.
Die anderen Antworten sind falsch: Es geht nicht um Statistik, Konfessionslose zahlen weniger statt mehr, und für die Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, nicht die Kirche.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 291 ist die 176. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.