Frage 290: Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert nicht. Der Fernseher ist kaputt. Was können Sie machen?
Die richtige Antwort auf Frage 290 des Einbürgerungstests lautet: „den Fernseher reklamieren“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Wenn ein neu gekaufter Fernseher nicht funktioniert, kann man den Fernseher reklamieren. Das Recht dazu heißt Gewährleistung und gilt in Deutschland zwei Jahre ab Kauf – gesetzlich vorgeschrieben und unabhängig davon, ob der Händler eine Garantie gibt.
So läuft es ab: Man wendet sich an den Verkäufer, nicht an den Hersteller, und verlangt Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn das scheitert, kann man vom Kauf zurücktreten oder den Preis mindern. In den ersten zwölf Monaten gilt die Beweislastumkehr: Es wird vermutet, dass der Mangel von Anfang an bestand – der Händler muss das Gegenteil beweisen. Den Kaufbeleg sollte man deshalb aufbewahren.
Die Garantie ist etwas anderes: eine freiwillige Zusage des Herstellers, die zusätzlich zur Gewährleistung gilt.
Die anderen Antworten sind falsch: Eine Anzeige ist etwas für Straftaten, ein eigenmächtiger Austausch nicht erlaubt, und die Garantie kann man nicht selbst verlängern.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 290 ist die 175. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.