Frage 290: Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert nicht. Der Fernseher ist kaputt. Was können Sie machen?

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FRAGE 290 / 460
Staat & Ordnung

Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert nicht. Der Fernseher ist kaputt. Was können Sie machen?

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Pro-Tipp: Staat & Ordnung

"Dieser Bereich umfasst die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens. Dazu gehören Gesetze, Pflichten und die staatliche Struktur. Ein zentrales Thema ist der Föderalismus – die Aufteilung der Macht zwischen Bund und den 16 Bundesländern."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 290: Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert nicht. Der Fernseher ist kaputt. Was können Sie machen?

Die richtige Antwort auf Frage 290 des Einbürgerungstests lautet: „den Fernseher reklamieren“ (Antwort B).

A. eine Anzeige schreiben
B. den Fernseher reklamieren✓ Richtige Antwort
C. das Gerät ungefragt austauschen
D. die Garantie verlängern

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Wenn ein neu gekaufter Fernseher nicht funktioniert, kann man den Fernseher reklamieren. Das Recht dazu heißt Gewährleistung und gilt in Deutschland zwei Jahre ab Kauf – gesetzlich vorgeschrieben und unabhängig davon, ob der Händler eine Garantie gibt.

So läuft es ab: Man wendet sich an den Verkäufer, nicht an den Hersteller, und verlangt Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn das scheitert, kann man vom Kauf zurücktreten oder den Preis mindern. In den ersten zwölf Monaten gilt die Beweislastumkehr: Es wird vermutet, dass der Mangel von Anfang an bestand – der Händler muss das Gegenteil beweisen. Den Kaufbeleg sollte man deshalb aufbewahren.

Die Garantie ist etwas anderes: eine freiwillige Zusage des Herstellers, die zusätzlich zur Gewährleistung gilt.

Die anderen Antworten sind falsch: Eine Anzeige ist etwas für Straftaten, ein eigenmächtiger Austausch nicht erlaubt, und die Garantie kann man nicht selbst verlängern.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 290 ist die 175. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.