Frage 289: Ein Mann mit dunkler Hautfarbe bewirbt sich um eine Stelle als Kellner in einem Restaurant in Deutschland. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil ...
Die richtige Antwort auf Frage 289 des Einbürgerungstests lautet: „er eine dunkle Haut hat.“ (Antwort C).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Diskriminierung liegt vor, wenn der Mann die Stelle nur deshalb nicht bekommt, weil er eine dunkle Haut hat. Eine Benachteiligung wegen der Hautfarbe, der ethnischen Herkunft oder der Abstammung ist nach Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes und nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten. Auch das Argument, Gäste könnten das nicht wollen, rechtfertigt eine solche Ablehnung nicht – Vorurteile von Kunden sind kein zulässiger Grund.
Die anderen Antworten beschreiben sachliche Gründe, die bei einer Stelle als Kellner erlaubt sind: • Zu geringe Deutschkenntnisse – im Service ist Verständigung mit Gästen fachlich notwendig. • Zu hohe Gehaltsvorstellungen – eine wirtschaftliche Entscheidung des Betriebs. • Keine Berufserfahrung – ein zulässiges Qualifikationskriterium.
Merkhilfe: Fragen Sie sich bei diesen Fällen immer: Hat der genannte Grund etwas mit der Fähigkeit zu tun, die Arbeit zu erledigen? Wenn nein – und es geht um Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Alter oder Behinderung – dann ist es Diskriminierung.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 289 ist die 6. von 6 Fragen im Themenbereich Grundrechte und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.