Frage 276: Was sollten Sie tun, wenn Sie von Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner in einer deutschen Behörde schlecht behandelt werden?
Die richtige Antwort auf Frage 276 des Einbürgerungstests lautet: „Ich kann mich bei der Behördenleiterin/beim Behördenleiter beschweren.“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Wenn man in einer Behörde schlecht behandelt wird, gilt: Ich kann mich bei der Behördenleiterin oder beim Behördenleiter beschweren.
Der übliche Weg: zunächst ein sachliches Gespräch suchen, dann eine schriftliche Dienstaufsichtsbeschwerde an die Leitung der Behörde richten. Diese ist formlos, kostenlos und an keine Frist gebunden. Bleibt das ohne Erfolg, kann man sich an die übergeordnete Behörde, an eine Ombudsstelle oder an den Petitionsausschuss des Landtags oder des Bundestags wenden. Bei Diskriminierung hilft die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Gegen die Entscheidung selbst – nicht gegen das Verhalten – legt man Widerspruch ein oder klagt vor dem Verwaltungsgericht.
Dahinter steht ein Grundprinzip des Rechtsstaats: Behörden dienen den Bürgerinnen und Bürgern, nicht umgekehrt, und ihr Handeln ist überprüfbar.
Die anderen Antworten sind falsch: Man muss sich schlechte Behandlung nicht gefallen lassen – und Drohungen sind ihrerseits strafbar.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 276 ist die 165. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.