Frage 277: Eine Frau, die ein zweijähriges Kind hat, bewirbt sich in Deutschland um eine Stelle. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Sie bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil sie ...

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FRAGE 277 / 460
Grundrechte

Eine Frau, die ein zweijähriges Kind hat, bewirbt sich in Deutschland um eine Stelle. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Sie bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil sie ...

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Pro-Tipp: Grundrechte

"Grundrechte schützen den Einzelnen vor staatlicher Willkür. Wichtige Beispiele sind die Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und die Gleichheit vor dem Gesetz. Einige Rechte gelten für alle Menschen, andere nur für deutsche Staatsbürger."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 277: Eine Frau, die ein zweijähriges Kind hat, bewirbt sich in Deutschland um eine Stelle. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Sie bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil sie ...

Die richtige Antwort auf Frage 277 des Einbürgerungstests lautet: „Mutter ist.“ (Antwort D).

A. kein Englisch spricht.
B. zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
C. keine Erfahrungen in diesem Beruf hat.
D. Mutter ist.✓ Richtige Antwort

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Diskriminierung liegt vor, wenn die Frau die Stelle nur deshalb nicht bekommt, weil sie Mutter ist. Eine Benachteiligung wegen Elternschaft oder Geschlecht ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten und verstößt gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, der die Gleichberechtigung von Männern und Frauen garantiert. Die Annahme, eine Mutter sei weniger belastbar oder häufiger abwesend, ist ein Vorurteil – kein zulässiges Auswahlkriterium.

Die anderen drei Gründe sind dagegen keine Diskriminierung, sondern sachliche Kriterien, die ein Arbeitgeber berücksichtigen darf: • Keine Englischkenntnisse – wenn die Stelle Englisch erfordert, ist das ein fachlicher Grund. • Zu hohe Gehaltsvorstellungen – eine wirtschaftliche Entscheidung. • Keine Berufserfahrung – ein zulässiges Qualifikationskriterium.

Merkhilfe: Der Unterschied liegt zwischen Eigenschaften der Person (Geschlecht, Herkunft, Behinderung, Religion, Alter) und Anforderungen der Stelle (Qualifikation, Erfahrung, Gehalt). Nur Ersteres ist Diskriminierung.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 277 ist die 4. von 6 Fragen im Themenbereich Grundrechte und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.