Frage 277: Eine Frau, die ein zweijähriges Kind hat, bewirbt sich in Deutschland um eine Stelle. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Sie bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil sie ...
Die richtige Antwort auf Frage 277 des Einbürgerungstests lautet: „Mutter ist.“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Diskriminierung liegt vor, wenn die Frau die Stelle nur deshalb nicht bekommt, weil sie Mutter ist. Eine Benachteiligung wegen Elternschaft oder Geschlecht ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten und verstößt gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, der die Gleichberechtigung von Männern und Frauen garantiert. Die Annahme, eine Mutter sei weniger belastbar oder häufiger abwesend, ist ein Vorurteil – kein zulässiges Auswahlkriterium.
Die anderen drei Gründe sind dagegen keine Diskriminierung, sondern sachliche Kriterien, die ein Arbeitgeber berücksichtigen darf: • Keine Englischkenntnisse – wenn die Stelle Englisch erfordert, ist das ein fachlicher Grund. • Zu hohe Gehaltsvorstellungen – eine wirtschaftliche Entscheidung. • Keine Berufserfahrung – ein zulässiges Qualifikationskriterium.
Merkhilfe: Der Unterschied liegt zwischen Eigenschaften der Person (Geschlecht, Herkunft, Behinderung, Religion, Alter) und Anforderungen der Stelle (Qualifikation, Erfahrung, Gehalt). Nur Ersteres ist Diskriminierung.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 277 ist die 4. von 6 Fragen im Themenbereich Grundrechte und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.