Frage 275: Was braucht man in Deutschland für eine Ehescheidung?
Die richtige Antwort auf Frage 275 des Einbürgerungstests lautet: „die Unterstützung einer Anwältin/eines Anwalts“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Für eine Ehescheidung braucht man in Deutschland die Unterstützung einer Anwältin oder eines Anwalts. Es gilt der sogenannte Anwaltszwang: Der Scheidungsantrag kann nur durch eine Anwältin oder einen Anwalt beim Familiengericht eingereicht werden.
Zu wissen ist dabei: Sind sich beide Ehegatten einig, genügt ein Anwalt, der den Antrag stellt; der andere Ehegatte kann ohne eigenen Anwalt zustimmen. Bei Streit über Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögen braucht jede Seite eine eigene Vertretung. Wer sich das nicht leisten kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Weitere Voraussetzung ist in der Regel das Trennungsjahr: Die Ehegatten müssen mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, damit die Ehe als gescheitert gilt.
Die anderen Antworten sind falsch: Weder die Einwilligung der Eltern noch ein ärztliches Attest noch die Zustimmung der Kinder spielt eine Rolle. Erwachsene entscheiden über ihre Ehe selbst.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 275 ist die 164. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.