Frage 274: Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?
Die richtige Antwort auf Frage 274 des Einbürgerungstests lautet: „das Briefgeheimnis“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Wer absichtlich einen fremden Brief öffnet, hat das Briefgeheimnis nicht beachtet. Es ist in Artikel 10 des Grundgesetzes garantiert: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich."
Das ist nicht nur ein moralisches Gebot, sondern strafbar: § 202 StGB stellt die Verletzung des Briefgeheimnisses unter Strafe – mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Geschützt sind auch E-Mails, Telefonate und Nachrichten. Das gilt auch innerhalb der Familie: Eltern dürfen die Post ihrer volljährigen Kinder nicht öffnen, Ehepartner nicht die des anderen.
Ausnahmen sind eng: Nur mit richterlicher Anordnung dürfen Ermittlungsbehörden Post oder Telekommunikation kontrollieren.
Die anderen Antworten meinen anderes: Das Schweigerecht erlaubt Beschuldigten, nicht auszusagen; die Schweigepflicht bindet Ärzte, Anwälte und Geistliche; die Meinungsfreiheit schützt das Äußern von Meinungen.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 274 ist die 163. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.