Frage 274: Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?
Erklärung
Das absichtliche Öffnen fremder Briefe verletzt das Briefgeheimnis. Das Briefgeheimnis ist ein Grundrecht nach Artikel 10 des Grundgesetzes.
Über den Themenbereich „Staat & Ordnung"
Diese Frage gehört zum Themenbereich Staat & Ordnung des offiziellen Einbürgerungstests „Leben in Deutschland". Der Test prüft Ihr Wissen über die politischen, gesellschaftlichen und historischen Grundlagen Deutschlands.