Frage 274: Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?

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FRAGE 274 / 460
Staat & Ordnung

Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?

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Pro-Tipp: Staat & Ordnung

"Dieser Bereich umfasst die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens. Dazu gehören Gesetze, Pflichten und die staatliche Struktur. Ein zentrales Thema ist der Föderalismus – die Aufteilung der Macht zwischen Bund und den 16 Bundesländern."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 274: Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?

Die richtige Antwort auf Frage 274 des Einbürgerungstests lautet: „das Briefgeheimnis“ (Antwort B).

A. das Schweigerecht
B. das Briefgeheimnis✓ Richtige Antwort
C. die Schweigepflicht
D. die Meinungsfreiheit

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Wer absichtlich einen fremden Brief öffnet, hat das Briefgeheimnis nicht beachtet. Es ist in Artikel 10 des Grundgesetzes garantiert: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich."

Das ist nicht nur ein moralisches Gebot, sondern strafbar: § 202 StGB stellt die Verletzung des Briefgeheimnisses unter Strafe – mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Geschützt sind auch E-Mails, Telefonate und Nachrichten. Das gilt auch innerhalb der Familie: Eltern dürfen die Post ihrer volljährigen Kinder nicht öffnen, Ehepartner nicht die des anderen.

Ausnahmen sind eng: Nur mit richterlicher Anordnung dürfen Ermittlungsbehörden Post oder Telekommunikation kontrollieren.

Die anderen Antworten meinen anderes: Das Schweigerecht erlaubt Beschuldigten, nicht auszusagen; die Schweigepflicht bindet Ärzte, Anwälte und Geistliche; die Meinungsfreiheit schützt das Äußern von Meinungen.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 274 ist die 163. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.