Frage 267: Eine junge Frau in Deutschland, 22 Jahre alt, lebt mit ihrem Freund zusammen. Die Eltern der Frau finden das nicht gut, weil ihnen der Freund nicht gefällt. Was können die Eltern tun?

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FRAGE 267 / 460
Staat & Ordnung

Eine junge Frau in Deutschland, 22 Jahre alt, lebt mit ihrem Freund zusammen. Die Eltern der Frau finden das nicht gut, weil ihnen der Freund nicht gefällt. Was können die Eltern tun?

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Pro-Tipp: Staat & Ordnung

"Dieser Bereich umfasst die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens. Dazu gehören Gesetze, Pflichten und die staatliche Struktur. Ein zentrales Thema ist der Föderalismus – die Aufteilung der Macht zwischen Bund und den 16 Bundesländern."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 267: Eine junge Frau in Deutschland, 22 Jahre alt, lebt mit ihrem Freund zusammen. Die Eltern der Frau finden das nicht gut, weil ihnen der Freund nicht gefällt. Was können die Eltern tun?

Die richtige Antwort auf Frage 267 des Einbürgerungstests lautet: „Sie müssen die Entscheidung der volljährigen Tochter respektieren.“ (Antwort A).

A. Sie müssen die Entscheidung der volljährigen Tochter respektieren.✓ Richtige Antwort
B. Sie haben das Recht, die Tochter in die elterliche Wohnung zurückzuholen.
C. Sie können zur Polizei gehen und die Tochter anzeigen.
D. Sie suchen einen anderen Mann für die Tochter.

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Die Eltern müssen die Entscheidung der volljährigen Tochter respektieren. Mit 18 Jahren ist man in Deutschland volljährig und entscheidet vollständig selbst über sein Leben – über Wohnort, Partnerwahl, Beruf, Religion und Lebensform.

Rechtlich endet mit der Volljährigkeit das elterliche Sorgerecht. Eltern haben danach keinerlei Bestimmungsrecht mehr. Sie dürfen ihre Meinung äußern, aber weder Druck ausüben noch eingreifen. Die Grundlage ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 des Grundgesetzes: das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Wichtig zu wissen: Eine Zwangsheirat ist in Deutschland eine Straftat (§ 237 StGB) und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Auch das Zurückhalten oder Verschleppen einer erwachsenen Person ist strafbar.

Die anderen Antworten beschreiben Handlungen, die rechtswidrig wären: die Tochter zurückholen, sie anzeigen oder einen anderen Mann für sie aussuchen.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 267 ist die 156. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.