Frage 268: Eine junge Frau will den Führerschein machen. Sie hat Angst vor der Prüfung, weil ihre Muttersprache nicht Deutsch ist. Was ist richtig?

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FRAGE 268 / 460
Staat & Ordnung

Eine junge Frau will den Führerschein machen. Sie hat Angst vor der Prüfung, weil ihre Muttersprache nicht Deutsch ist. Was ist richtig?

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Pro-Tipp: Staat & Ordnung

"Dieser Bereich umfasst die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens. Dazu gehören Gesetze, Pflichten und die staatliche Struktur. Ein zentrales Thema ist der Föderalismus – die Aufteilung der Macht zwischen Bund und den 16 Bundesländern."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 268: Eine junge Frau will den Führerschein machen. Sie hat Angst vor der Prüfung, weil ihre Muttersprache nicht Deutsch ist. Was ist richtig?

Die richtige Antwort auf Frage 268 des Einbürgerungstests lautet: „Sie kann die Theorie-Prüfung vielleicht in ihrer Muttersprache machen. Es gibt mehr als zehn Sprachen zur Auswahl.“ (Antwort D).

A. Sie muss mindestens zehn Jahre in Deutschland leben, bevor sie den Führerschein machen kann.
B. Wenn sie kein Deutsch kann, darf sie keinen Führerschein haben.
C. Sie muss den Führerschein in dem Land machen, in dem man ihre Sprache spricht.
D. Sie kann die Theorie-Prüfung vielleicht in ihrer Muttersprache machen. Es gibt mehr als zehn Sprachen zur Auswahl.✓ Richtige Antwort

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Richtig ist: Sie kann die Theorie-Prüfung vielleicht in ihrer Muttersprache machen. Es gibt mehr als zehn Sprachen zur Auswahl.

Konkret bietet die theoretische Führerscheinprüfung in Deutschland Fremdsprachen wie Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch, Arabisch, Italienisch, Spanisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Griechenland-Griechisch und Kroatisch an. Man meldet die gewünschte Sprache bei der Fahrschule an; die Prüfung findet am Computer statt.

Zwei Einschränkungen sollte man kennen: Die praktische Prüfung wird auf Deutsch abgenommen, bei Bedarf kann aber ein amtlich anerkannter Dolmetscher hinzugezogen werden. Und wer einen ausländischen Führerschein besitzt, kann diesen unter Umständen umschreiben lassen, statt die Prüfung neu abzulegen – das hängt vom Ausstellerland ab.

Die anderen Antworten sind falsch: Es gibt keine Mindestaufenthaltsdauer von zehn Jahren, kein Deutschgebot für den Führerschein und keine Pflicht, ihn im Ausland zu machen.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 268 ist die 157. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.