Frage 266: Wann beginnt die gesetzliche Nachtruhe in Deutschland?
Die richtige Antwort auf Frage 266 des Einbürgerungstests lautet: „um 22 Uhr“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Die gesetzliche Nachtruhe beginnt in Deutschland um 22 Uhr und dauert bis 6 Uhr morgens. In dieser Zeit muss die Zimmerlautstärke eingehalten werden – Geräusche dürfen die Nachbarwohnung nicht stören.
Was das konkret heißt: keine laute Musik, kein Staubsaugen, keine Waschmaschine in hellhörigen Häusern, kein Bohren oder Hämmern, keine lauten Partys. Geregelt ist das in Landes-Immissionsschutzgesetzen und kommunalen Verordnungen; zusätzlich enthalten die meisten Hausordnungen eigene Ruhezeiten, oft auch eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr sowie ganztägige Ruhe an Sonn- und Feiertagen.
Wer sich wiederholt nicht daran hält, riskiert eine Abmahnung durch den Vermieter oder ein Bußgeld. Der beste erste Schritt bei Lärm ist allerdings ein freundliches Gespräch mit den Nachbarn.
Die anderen Antworten sind falsch: Maßgeblich ist die feste Uhrzeit 22 Uhr, nicht der Sonnenuntergang, nicht die Gewohnheit der Nachbarn und nicht Mitternacht.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 266 ist die 155. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.