Frage 265: Wohin muss man in Deutschland zuerst gehen, wenn man heiraten möchte?

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FRAGE 265 / 460
Staat & Ordnung

Wohin muss man in Deutschland zuerst gehen, wenn man heiraten möchte?

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Pro-Tipp: Staat & Ordnung

"Dieser Bereich umfasst die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens. Dazu gehören Gesetze, Pflichten und die staatliche Struktur. Ein zentrales Thema ist der Föderalismus – die Aufteilung der Macht zwischen Bund und den 16 Bundesländern."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 265: Wohin muss man in Deutschland zuerst gehen, wenn man heiraten möchte?

Die richtige Antwort auf Frage 265 des Einbürgerungstests lautet: „zum Standesamt“ (Antwort D).

A. zum Einwohnermeldeamt
B. zum Ordnungsamt
C. zur Agentur für Arbeit
D. zum Standesamt✓ Richtige Antwort

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Wer in Deutschland heiraten möchte, muss zuerst zum Standesamt gehen. Nur die dort geschlossene Ehe ist rechtsgültig – man nennt das Zivilehe.

Der Ablauf: Zunächst meldet man beim Standesamt die Eheschließung an (früher „Aufgebot" genannt) und legt Personalausweis oder Pass, die Geburtsurkunde und gegebenenfalls Nachweise über frühere Ehen vor. Bei ausländischen Staatsangehörigen kommen weitere Unterlagen hinzu, etwa ein Ehefähigkeitszeugnis. Danach folgt die Trauung durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamten.

Wichtig: Eine kirchliche oder religiöse Trauung allein reicht rechtlich nicht aus. Sie kann zusätzlich stattfinden, meist nach der standesamtlichen Trauung, hat aber keine Rechtswirkung. Seit 2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare standesamtlich heiraten.

Die anderen Ämter sind nicht zuständig: das Einwohnermeldeamt für den Wohnsitz, das Ordnungsamt für öffentliche Ordnung, die Agentur für Arbeit für Arbeit und Ausbildung.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 265 ist die 154. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.