Frage 262: Was bedeutet in Deutschland der Grundsatz der Gleichbehandlung?

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Staat & Ordnung

Was bedeutet in Deutschland der Grundsatz der Gleichbehandlung?

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Pro-Tipp: Staat & Ordnung

"Dieser Bereich umfasst die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens. Dazu gehören Gesetze, Pflichten und die staatliche Struktur. Ein zentrales Thema ist der Föderalismus – die Aufteilung der Macht zwischen Bund und den 16 Bundesländern."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 262: Was bedeutet in Deutschland der Grundsatz der Gleichbehandlung?

Die richtige Antwort auf Frage 262 des Einbürgerungstests lautet: „Niemand darf z.B. wegen einer Behinderung benachteiligt werden.“ (Antwort A).

A. Niemand darf z.B. wegen einer Behinderung benachteiligt werden.✓ Richtige Antwort
B. Man darf andere Personen benachteiligen, wenn ausreichende persönliche Gründe hierfür vorliegen.
C. Niemand darf gegen Personen klagen, wenn sie benachteiligt wurden.
D. Es ist für alle Gesetz, benachteiligten Gruppen jährlich Geld zu spenden.

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Der Grundsatz der Gleichbehandlung bedeutet: Niemand darf zum Beispiel wegen einer Behinderung benachteiligt werden.

Die Grundlage ist Artikel 3 des Grundgesetzes: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich; niemand darf wegen Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiöser oder politischer Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Absatz 3 Satz 2 ergänzt ausdrücklich: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Im Alltag wird das durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 konkretisiert. Es schützt vor Diskriminierung im Arbeitsleben, bei der Wohnungssuche und bei Alltagsgeschäften – also etwa bei Bewerbungen, Mietverträgen oder beim Einlass in ein Lokal. Wer diskriminiert wird, kann Schadensersatz verlangen und sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden.

Die anderen Antworten sind falsch: Benachteiligung ist nicht durch „persönliche Gründe" zu rechtfertigen, Klagen sind ausdrücklich möglich, und eine Spendenpflicht gibt es nicht.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 262 ist die 151. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.