Frage 261: Ein Mann möchte mit 30 Jahren in Deutschland sein Abitur nachholen. Wo kann er das tun? An ...
Die richtige Antwort auf Frage 261 des Einbürgerungstests lautet: „einem Abendgymnasium.“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Ein 30-Jähriger kann sein Abitur an einem Abendgymnasium nachholen. Diese Schulform gehört zum zweiten Bildungsweg, der Erwachsenen ermöglicht, Schulabschlüsse nachzuholen – unabhängig davon, welchen Weg sie als Jugendliche eingeschlagen haben.
Der Ablauf: Unterricht am Abend oder am Wochenende, damit man berufstätig bleiben kann, Dauer etwa drei Jahre, am Ende die reguläre Abiturprüfung. Der Abschluss ist rechtlich identisch mit dem Abitur am Tagesgymnasium und berechtigt zum Studium an jeder Universität. Voraussetzungen sind meist ein mittlerer Schulabschluss und eine Berufsausbildung oder Berufstätigkeit. An staatlichen Abendgymnasien fällt kein Schulgeld an, und Förderung nach dem BAföG ist möglich.
Alternativen: das Kolleg mit Tagesunterricht und die Möglichkeit, über eine Meisterprüfung oder Berufserfahrung auch ohne Abitur zu studieren.
Die anderen Antworten sind falsch: Hochschule und Privatuniversität setzen das Abitur bereits voraus, die Hauptschule führt nicht dorthin.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 261 ist die 150. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.