Frage 263: In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet: Jugendliche, die 14 Jahre und älter sind und gegen Strafgesetze verstoßen,...

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FRAGE 263 / 460
Staat & Ordnung

In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet: Jugendliche, die 14 Jahre und älter sind und gegen Strafgesetze verstoßen,...

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Pro-Tipp: Staat & Ordnung

"Dieser Bereich umfasst die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens. Dazu gehören Gesetze, Pflichten und die staatliche Struktur. Ein zentrales Thema ist der Föderalismus – die Aufteilung der Macht zwischen Bund und den 16 Bundesländern."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 263: In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet: Jugendliche, die 14 Jahre und älter sind und gegen Strafgesetze verstoßen,...

Die richtige Antwort auf Frage 263 des Einbürgerungstests lautet: „werden bestraft.“ (Antwort A).

A. werden bestraft.✓ Richtige Antwort
B. werden wie Erwachsene behandelt.
C. teilen die Strafe mit ihren Eltern.
D. werden nicht bestraft.

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Jugendliche ab 14 Jahren, die gegen Strafgesetze verstoßen, werden bestraft. Ab diesem Alter ist man in Deutschland strafmündig.

Entscheidend ist aber das Wie: Für 14- bis 17-Jährige gilt das Jugendstrafrecht, das einem anderen Grundgedanken folgt als das Erwachsenenstrafrecht. Im Vordergrund steht die Erziehung, nicht die Vergeltung. Typische Sanktionen sind Weisungen, Sozialstunden, ein Anti-Gewalt-Training, der Täter-Opfer-Ausgleich oder in schweren Fällen Jugendarrest und Jugendstrafe. Verhandelt wird vor einem Jugendgericht, meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Für 18- bis 20-Jährige (Heranwachsende) kann das Gericht je nach Reifegrad noch Jugendstrafrecht anwenden. Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig; hier kann aber das Jugendamt tätig werden.

Die anderen Antworten sind falsch: Jugendliche werden nicht wie Erwachsene behandelt, teilen die Strafe nicht mit den Eltern – Strafe ist immer persönlich – und bleiben nicht straflos.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 263 ist die 152. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.