Frage 263: In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet: Jugendliche, die 14 Jahre und älter sind und gegen Strafgesetze verstoßen,...
Die richtige Antwort auf Frage 263 des Einbürgerungstests lautet: „werden bestraft.“ (Antwort A).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Jugendliche ab 14 Jahren, die gegen Strafgesetze verstoßen, werden bestraft. Ab diesem Alter ist man in Deutschland strafmündig.
Entscheidend ist aber das Wie: Für 14- bis 17-Jährige gilt das Jugendstrafrecht, das einem anderen Grundgedanken folgt als das Erwachsenenstrafrecht. Im Vordergrund steht die Erziehung, nicht die Vergeltung. Typische Sanktionen sind Weisungen, Sozialstunden, ein Anti-Gewalt-Training, der Täter-Opfer-Ausgleich oder in schweren Fällen Jugendarrest und Jugendstrafe. Verhandelt wird vor einem Jugendgericht, meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Für 18- bis 20-Jährige (Heranwachsende) kann das Gericht je nach Reifegrad noch Jugendstrafrecht anwenden. Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig; hier kann aber das Jugendamt tätig werden.
Die anderen Antworten sind falsch: Jugendliche werden nicht wie Erwachsene behandelt, teilen die Strafe nicht mit den Eltern – Strafe ist immer persönlich – und bleiben nicht straflos.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 263 ist die 152. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.