Frage 252: In Deutschland ...

Übersicht
Status
FRAGE 252 / 460
Staat & Ordnung

In Deutschland ...

Gesamtfortschritt55%
StatusIn Bearbeitung
Pro-Tipp: Staat & Ordnung

"Dieser Bereich umfasst die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens. Dazu gehören Gesetze, Pflichten und die staatliche Struktur. Ein zentrales Thema ist der Föderalismus – die Aufteilung der Macht zwischen Bund und den 16 Bundesländern."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 252: In Deutschland ...

Die richtige Antwort auf Frage 252 des Einbürgerungstests lautet: „darf man zur gleichen Zeit nur mit einer Partnerin/einem Partner verheiratet sein.“ (Antwort A).

A. darf man zur gleichen Zeit nur mit einer Partnerin/einem Partner verheiratet sein.✓ Richtige Antwort
B. kann man mehrere Ehepartnerinnen/Ehepartner gleichzeitig haben.
C. darf man nicht wieder heiraten, wenn man einmal verheiratet war.
D. darf eine Frau nicht wieder heiraten, wenn ihr Mann gestorben ist.

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

In Deutschland darf man zur gleichen Zeit nur mit einer Partnerin oder einem Partner verheiratet sein. Dieser Grundsatz heißt Monogamie. Eine zweite Ehe während einer bestehenden Ehe ist nach § 172 StGB als Doppelehe strafbar und zudem von vornherein unwirksam.

Wichtig sind die Gegenstücke dazu: Wer geschieden oder verwitwet ist, darf jederzeit wieder heiraten – auch mehrmals im Leben, nur eben nicht gleichzeitig. Es gibt dafür keine Wartezeit und keine Beschränkung. Und das gilt für Frauen genauso wie für Männer, denn Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert die Gleichberechtigung.

Seit 2017 gilt außerdem die „Ehe für alle": Auch gleichgeschlechtliche Paare können heiraten und haben dieselben Rechte und Pflichten.

Die anderen Antworten sind falsch: Mehrere Ehepartner gleichzeitig sind verboten, und ein Verbot der Wiederheirat – ob allgemein oder nur für Witwen – gibt es in Deutschland nicht.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 252 ist die 141. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.