Frage 251: Wenn man in Deutschland ein Kind schlägt, ...
Die richtige Antwort auf Frage 251 des Einbürgerungstests lautet: „kann man dafür bestraft werden.“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Wenn man in Deutschland ein Kind schlägt, kann man dafür bestraft werden. Seit dem Jahr 2000 haben Kinder ein gesetzlich verankertes Recht auf gewaltfreie Erziehung. § 1631 Absatz 2 BGB sagt ausdrücklich: „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."
Das gilt auch für die eigenen Eltern. Eine „Ohrfeige zur Erziehung" ist keine Privatsache, sondern kann als Körperverletzung (§ 223 StGB) strafbar sein. Zusätzlich kann das Jugendamt eingreifen, Auflagen machen und im äußersten Fall das Kind aus der Familie nehmen.
Wer Hilfe braucht, findet sie beim Jugendamt, bei Erziehungsberatungsstellen oder am kostenlosen Elterntelefon – Überforderung ist kein Grund für Scham, sondern ein Grund, sich Unterstützung zu holen.
Die anderen Antworten sind falsch: Es ist weder Privatsache der Familie noch straflos noch etwas, das niemanden angeht.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 251 ist die 140. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.