Frage 253: Wo müssen Sie sich anmelden, wenn Sie in Deutschland umziehen?
Die richtige Antwort auf Frage 253 des Einbürgerungstests lautet: „beim Einwohnermeldeamt“ (Antwort A).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Wenn Sie in Deutschland umziehen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden – je nach Stadt heißt es auch Bürgeramt, Bürgerbüro oder Meldebehörde.
Die Regeln: In Deutschland gilt Meldepflicht. Nach einem Umzug hat man in der Regel zwei Wochen Zeit, sich an der neuen Adresse anzumelden. Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld. Mitbringen sollte man den Personalausweis oder Pass sowie die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Innerhalb Deutschlands muss man sich am alten Wohnort meist nicht extra abmelden – das läuft automatisch; beim Wegzug ins Ausland dagegen schon.
Die Meldebescheinigung braucht man später für vieles: Bankkonto, Kfz-Zulassung, Kindergeld, Schulanmeldung – und auch für den Einbürgerungsantrag.
Die anderen Ämter haben andere Aufgaben: das Standesamt für Geburt, Ehe und Tod, das Ordnungsamt für öffentliche Ordnung, das Gewerbeamt für die Anmeldung von Betrieben.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 253 ist die 142. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.