Frage 242: Wer entscheidet, ob ein Kind in Deutschland in den Kindergarten geht?
Die richtige Antwort auf Frage 242 des Einbürgerungstests lautet: „die Eltern/die Erziehungsberechtigten“ (Antwort C).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Ob ein Kind in Deutschland in den Kindergarten geht, entscheiden die Eltern beziehungsweise die Erziehungsberechtigten. Es gibt in Deutschland keine Kindergartenpflicht – anders als die Schulpflicht, die ab etwa sechs Jahren gilt.
Es gibt allerdings einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz: Jedes Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Die Kommunen müssen diesen Anspruch erfüllen. In vielen Bundesländern sind die letzten Kindergartenjahre inzwischen beitragsfrei.
Der Hintergrund ist Artikel 6 des Grundgesetzes: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern." Der Staat bietet Angebote an und unterstützt, entscheidet aber nicht an Stelle der Eltern.
Die anderen Antworten sind falsch: Weder Staat noch Bundesländer noch Schulen dürfen diese Entscheidung treffen.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 242 ist die 131. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.