Frage 243: Maik und Sybille wollen mit Freunden an ihrem deutschen Wohnort eine Demonstration auf der Straße abhalten. Was müssen sie vorher tun?

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FRAGE 243 / 460
Staat & Ordnung

Maik und Sybille wollen mit Freunden an ihrem deutschen Wohnort eine Demonstration auf der Straße abhalten. Was müssen sie vorher tun?

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Pro-Tipp: Staat & Ordnung

"Dieser Bereich umfasst die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens. Dazu gehören Gesetze, Pflichten und die staatliche Struktur. Ein zentrales Thema ist der Föderalismus – die Aufteilung der Macht zwischen Bund und den 16 Bundesländern."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 243: Maik und Sybille wollen mit Freunden an ihrem deutschen Wohnort eine Demonstration auf der Straße abhalten. Was müssen sie vorher tun?

Die richtige Antwort auf Frage 243 des Einbürgerungstests lautet: „Sie müssen die Demonstration anmelden.“ (Antwort A).

A. Sie müssen die Demonstration anmelden.✓ Richtige Antwort
B. Sie müssen nichts tun. Man darf in Deutschland jederzeit überall demonstrieren.
C. Sie können gar nichts tun, denn Demonstrationen sind in Deutschland grundsätzlich verboten.
D. Maik und Sybille müssen einen neuen Verein gründen, weil nur Vereine demonstrieren dürfen.

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Maik und Sybille müssen die Demonstration anmelden. Nach dem Versammlungsgesetz ist eine Versammlung unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe bei der zuständigen Behörde anzuzeigen – meist beim Ordnungsamt oder bei der Polizei.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Anmeldung und Genehmigung: Eine Demonstration muss nicht genehmigt werden. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht nach Artikel 8 des Grundgesetzes. Die Anmeldung dient nur dazu, dass die Behörde den Verkehr regeln, für Sicherheit sorgen und gegebenenfalls Auflagen machen kann. Verboten werden darf eine Demonstration nur in eng begrenzten Fällen, etwa bei konkreter Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Für Spontandemonstrationen, die aus einem aktuellen Anlass entstehen, gilt die Frist nicht.

Die anderen Antworten sind falsch: Demonstrationen sind weder grundsätzlich verboten noch völlig formfrei, und ein Verein ist dafür nicht nötig.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 243 ist die 132. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.