Frage 243: Maik und Sybille wollen mit Freunden an ihrem deutschen Wohnort eine Demonstration auf der Straße abhalten. Was müssen sie vorher tun?
Die richtige Antwort auf Frage 243 des Einbürgerungstests lautet: „Sie müssen die Demonstration anmelden.“ (Antwort A).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Maik und Sybille müssen die Demonstration anmelden. Nach dem Versammlungsgesetz ist eine Versammlung unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe bei der zuständigen Behörde anzuzeigen – meist beim Ordnungsamt oder bei der Polizei.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Anmeldung und Genehmigung: Eine Demonstration muss nicht genehmigt werden. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht nach Artikel 8 des Grundgesetzes. Die Anmeldung dient nur dazu, dass die Behörde den Verkehr regeln, für Sicherheit sorgen und gegebenenfalls Auflagen machen kann. Verboten werden darf eine Demonstration nur in eng begrenzten Fällen, etwa bei konkreter Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Für Spontandemonstrationen, die aus einem aktuellen Anlass entstehen, gilt die Frist nicht.
Die anderen Antworten sind falsch: Demonstrationen sind weder grundsätzlich verboten noch völlig formfrei, und ein Verein ist dafür nicht nötig.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 243 ist die 132. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.