Frage 241: Frau Seger bekommt ein Kind. Was muss sie tun, um Elterngeld zu erhalten?
Die richtige Antwort auf Frage 241 des Einbürgerungstests lautet: „Sie muss einen Antrag bei der Elterngeldstelle stellen.“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Um Elterngeld zu erhalten, muss Frau Seger einen Antrag bei der Elterngeldstelle stellen. Elterngeld wird niemals automatisch gezahlt – ohne Antrag gibt es kein Geld.
Wie es funktioniert: Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens nach der Geburt und beträgt je nach Verdienst zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich. Es wird für bis zu 12 Monate gezahlt, bei Aufteilung zwischen beiden Elternteilen für bis zu 14 Monate. Zuständig sind die Elterngeldstellen der Länder, oft angesiedelt beim Jugendamt oder einer eigenen Behörde. Wichtig: Der Antrag wirkt nur drei Monate rückwirkend – man sollte ihn also zügig stellen.
Die anderen Antworten sind falsch: Die Krankenkasse zahlt das Mutterschaftsgeld, nicht das Elterngeld. Das Arbeitsamt ist nicht zuständig. Und automatisch kommt keine Leistung.
Merksatz für viele Testfragen: In Deutschland gilt fast immer das Antragsprinzip.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 241 ist die 130. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.