Frage 18: Welches Grundrecht ist in Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert?

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Verfassungsprinzipien

Welches Grundrecht ist in Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert?

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Pro-Tipp: Verfassungsprinzipien

"Das Grundgesetz ist das Herzstück der deutschen Demokratie. Hier sind die unveränderlichen Prinzipien wie Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit und Demokratie verankert. Die Würde des Menschen ist das oberste Gebot (Artikel 1)."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 18: Welches Grundrecht ist in Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert?

Die richtige Antwort auf Frage 18 des Einbürgerungstests lautet: „die Unantastbarkeit der Menschenwürde“ (Antwort A).

A. die Unantastbarkeit der Menschenwürde✓ Richtige Antwort
B. das Recht auf Leben
C. Religionsfreiheit
D. Meinungsfreiheit

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Artikel 1 des Grundgesetzes garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Der Wortlaut ist der berühmteste Satz der deutschen Verfassung: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Dass dieser Satz ganz am Anfang steht, ist eine bewusste Antwort auf die Verbrechen des Nationalsozialismus. Die Menschenwürde ist außerdem durch die Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 besonders geschützt – sie kann auch mit keiner noch so großen Mehrheit geändert werden.

Die anderen genannten Rechte sind ebenfalls Grundrechte, stehen aber in späteren Artikeln: • Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit – Artikel 2 • Religionsfreiheit (Glaubens- und Gewissensfreiheit) – Artikel 4 • Meinungsfreiheit – Artikel 5

Merkhilfe für den Test: Artikel 1 = Menschenwürde, Artikel 2 = Leben, Artikel 3 = Gleichheit, Artikel 4 = Glaube, Artikel 5 = Meinung. Diese Reihenfolge lohnt sich zu merken, sie wird mehrfach abgefragt.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 18 ist die 8. von 15 Fragen im Themenbereich Verfassungsprinzipien und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.