Frage 7: Welches Recht gehört zu den Grundrechten, die nach der deutschen Verfassung garantiert werden? Das Recht auf ...
Die richtige Antwort auf Frage 7 des Einbürgerungstests lautet: „Glaubens- und Gewissensfreiheit“ (Antwort A).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Glaubens- und Gewissensfreiheit ist ein Grundrecht und in Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert: Jeder Mensch darf glauben, was er möchte, seine Religion ausüben oder auch gar keiner Religion angehören. Der Staat ist dabei weltanschaulich neutral.
Die anderen drei Antworten klingen zunächst plausibel, sind aber keine Grundrechte. Es gibt kein einklagbares Recht auf Arbeit, auf eine Wohnung oder auf Unterhaltung. Das bedeutet nicht, dass diese Dinge unwichtig wären – der Sozialstaat unterstützt Menschen zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder bei der Wohnungssuche. Aber niemand kann vor Gericht einklagen, dass ihm der Staat einen Arbeitsplatz oder eine Wohnung verschaffen muss.
Der Unterschied ist wichtig: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat und stehen in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes. Sozialstaatliche Leistungen sind dagegen politisch gestaltbar und werden in einfachen Gesetzen geregelt.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 7 ist die 3. von 15 Fragen im Themenbereich Verfassungsprinzipien und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.