Frage 10: Was ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar?
Die richtige Antwort auf Frage 10 des Einbürgerungstests lautet: „die Geldstrafe“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Mit dem Grundgesetz vereinbar ist die Geldstrafe. Sie ist eine normale, rechtsstaatliche Strafe: Sie wird von einem unabhängigen Gericht in einem fairen Verfahren verhängt und verletzt die Menschenwürde nicht.
Die drei anderen Antworten sind in Deutschland ausdrücklich verboten: • Todesstrafe – Artikel 102 des Grundgesetzes lautet knapp: „Die Todesstrafe ist abgeschafft." Das gilt seit 1949 ohne Ausnahme. • Folter – verstößt gegen die Menschenwürde (Artikel 1) und gegen Artikel 104 Absatz 1, wonach festgehaltene Personen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden dürfen. Das Verbot gilt absolut, auch in Notlagen. • Prügelstrafe – verstößt gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2) und die Menschenwürde. Körperliche Züchtigung ist auch in Schule und Erziehung verboten.
Merkhilfe: Alles, was den Körper oder die Würde eines Menschen angreift, ist ausgeschlossen. Eine Strafe, die nur das Geld betrifft, bleibt zulässig.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 10 ist die 5. von 15 Fragen im Themenbereich Verfassungsprinzipien und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.