Frage 10: Was ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar?

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Verfassungsprinzipien

Was ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar?

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Pro-Tipp: Verfassungsprinzipien

"Das Grundgesetz ist das Herzstück der deutschen Demokratie. Hier sind die unveränderlichen Prinzipien wie Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit und Demokratie verankert. Die Würde des Menschen ist das oberste Gebot (Artikel 1)."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 10: Was ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar?

Die richtige Antwort auf Frage 10 des Einbürgerungstests lautet: „die Geldstrafe“ (Antwort D).

A. die Prügelstrafe
B. die Folter
C. die Todesstrafe
D. die Geldstrafe✓ Richtige Antwort

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Mit dem Grundgesetz vereinbar ist die Geldstrafe. Sie ist eine normale, rechtsstaatliche Strafe: Sie wird von einem unabhängigen Gericht in einem fairen Verfahren verhängt und verletzt die Menschenwürde nicht.

Die drei anderen Antworten sind in Deutschland ausdrücklich verboten: • Todesstrafe – Artikel 102 des Grundgesetzes lautet knapp: „Die Todesstrafe ist abgeschafft." Das gilt seit 1949 ohne Ausnahme. • Folter – verstößt gegen die Menschenwürde (Artikel 1) und gegen Artikel 104 Absatz 1, wonach festgehaltene Personen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden dürfen. Das Verbot gilt absolut, auch in Notlagen. • Prügelstrafe – verstößt gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2) und die Menschenwürde. Körperliche Züchtigung ist auch in Schule und Erziehung verboten.

Merkhilfe: Alles, was den Körper oder die Würde eines Menschen angreift, ist ausgeschlossen. Eine Strafe, die nur das Geld betrifft, bleibt zulässig.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 10 ist die 5. von 15 Fragen im Themenbereich Verfassungsprinzipien und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.