Frage 15: Was verbietet das deutsche Grundgesetz?
Die richtige Antwort auf Frage 15 des Einbürgerungstests lautet: „Zwangsarbeit“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Das deutsche Grundgesetz verbietet Zwangsarbeit. Artikel 12 Absatz 2 und 3 bestimmen: Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, und Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig. Dieses Verbot ist eine direkte Konsequenz aus der Zeit des Nationalsozialismus, in der Millionen Menschen zur Arbeit gezwungen wurden.
Die anderen Antworten sind nicht verboten: • Militärdienst – das Grundgesetz erlaubt in Artikel 12a ausdrücklich eine Wehrpflicht. Sie ist in Deutschland seit 2011 ausgesetzt, aber nicht verfassungswidrig. Wer den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigert, ist nach Artikel 4 Absatz 3 geschützt. • Freie Berufswahl – das ist das Gegenteil eines Verbots: Artikel 12 Absatz 1 garantiert, dass jeder Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei wählen darf. • Arbeit im Ausland – selbstverständlich erlaubt; die Ausreisefreiheit ist geschützt.
Merkhilfe: Artikel 12 regelt die Arbeit – frei wählen ja, gezwungen werden nein.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 15 ist die 7. von 15 Fragen im Themenbereich Verfassungsprinzipien und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.