Frage 15: Was verbietet das deutsche Grundgesetz?

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Verfassungsprinzipien

Was verbietet das deutsche Grundgesetz?

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Pro-Tipp: Verfassungsprinzipien

"Das Grundgesetz ist das Herzstück der deutschen Demokratie. Hier sind die unveränderlichen Prinzipien wie Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit und Demokratie verankert. Die Würde des Menschen ist das oberste Gebot (Artikel 1)."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 15: Was verbietet das deutsche Grundgesetz?

Die richtige Antwort auf Frage 15 des Einbürgerungstests lautet: „Zwangsarbeit“ (Antwort B).

A. Militärdienst
B. Zwangsarbeit✓ Richtige Antwort
C. freie Berufswahl
D. Arbeit im Ausland

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Das deutsche Grundgesetz verbietet Zwangsarbeit. Artikel 12 Absatz 2 und 3 bestimmen: Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, und Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig. Dieses Verbot ist eine direkte Konsequenz aus der Zeit des Nationalsozialismus, in der Millionen Menschen zur Arbeit gezwungen wurden.

Die anderen Antworten sind nicht verboten: • Militärdienst – das Grundgesetz erlaubt in Artikel 12a ausdrücklich eine Wehrpflicht. Sie ist in Deutschland seit 2011 ausgesetzt, aber nicht verfassungswidrig. Wer den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigert, ist nach Artikel 4 Absatz 3 geschützt. • Freie Berufswahl – das ist das Gegenteil eines Verbots: Artikel 12 Absatz 1 garantiert, dass jeder Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei wählen darf. • Arbeit im Ausland – selbstverständlich erlaubt; die Ausreisefreiheit ist geschützt.

Merkhilfe: Artikel 12 regelt die Arbeit – frei wählen ja, gezwungen werden nein.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 15 ist die 7. von 15 Fragen im Themenbereich Verfassungsprinzipien und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.