Frage 16: Wann ist die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt?
Die richtige Antwort auf Frage 16 des Einbürgerungstests lautet: „bei der öffentlichen Verbreitung falscher Behauptungen über einzelne Personen“ (Antwort A).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Die Meinungsfreiheit ist eingeschränkt bei der öffentlichen Verbreitung falscher Behauptungen über einzelne Personen. Hier prallen zwei Rechte aufeinander: die Meinungsfreiheit aus Artikel 5 und das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1. Unwahre Tatsachenbehauptungen über eine Person sind als üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) strafbar. Wichtig ist die Unterscheidung: Eine Meinung ist geschützt, auch wenn sie scharf oder unpopulär ist. Eine falsche Tatsachenbehauptung ist es nicht.
Die drei anderen Antworten beschreiben jeweils genau das, was die Meinungsfreiheit schützt: • Äußerungen über die Bundesregierung – Regierungskritik ist der Kern des Grundrechts. • Diskussionen über Religionen – religionskritische Debatten sind erlaubt. • Kritik am Staat – in einer Demokratie ausdrücklich erwünscht.
Merkhilfe: Kritik an Institutionen ist frei. Falsche Behauptungen über konkrete Menschen sind es nicht.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 16 ist die 3. von 6 Fragen im Themenbereich Grundrechte und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.