Frage 137: Welches Gericht ist in Deutschland bei Konflikten in der Arbeitswelt zuständig?
Die richtige Antwort auf Frage 137 des Einbürgerungstests lautet: „das Arbeitsgericht“ (Antwort C).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Bei Konflikten in der Arbeitswelt ist in Deutschland das Arbeitsgericht zuständig. Es entscheidet über Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis: Kündigungen, Lohnforderungen, Arbeitszeugnisse, Urlaub, Abmahnungen sowie Auseinandersetzungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.
Eine Besonderheit: In der ersten Instanz entscheidet eine Berufsrichterin oder ein Berufsrichter gemeinsam mit zwei ehrenamtlichen Richtern – einer von Arbeitnehmerseite, einer von Arbeitgeberseite. So fließt praktische Erfahrung aus beiden Lagern in das Urteil ein. Vor dem Urteil steht zudem immer eine Güteverhandlung, in der eine Einigung versucht wird.
Die anderen Gerichte haben andere Zuständigkeiten: • Familiengericht – Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt. • Strafgericht – Straftaten. • Amtsgericht – allgemeine Zivilsachen und kleinere Strafsachen.
Diese Frage ist die Zwillingsfrage zu Frage 136.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 137 ist die 68. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.