Frage 136: Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei ...

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FRAGE 136 / 460
Staat & Ordnung

Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei ...

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Pro-Tipp: Staat & Ordnung

"Dieser Bereich umfasst die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens. Dazu gehören Gesetze, Pflichten und die staatliche Struktur. Ein zentrales Thema ist der Föderalismus – die Aufteilung der Macht zwischen Bund und den 16 Bundesländern."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 136: Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei ...

Die richtige Antwort auf Frage 136 des Einbürgerungstests lautet: „ungerechtigter Kündigung durch Ihre Chefin/Ihren Chef.“ (Antwort B).

A. falscher Nebenkostenabrechnung.
B. ungerechtigter Kündigung durch Ihre Chefin/Ihren Chef.✓ Richtige Antwort
C. Problemen mit den Nachbarinnen/Nachbarn.
D. Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall.

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Zum Arbeitsgericht geht man in Deutschland bei einer ungerechtfertigten Kündigung durch die Chefin oder den Chef. Arbeitsgerichte sind für alle Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zuständig – neben Kündigungen etwa auch für nicht gezahlten Lohn, Urlaubsansprüche, Zeugnisse oder Abmahnungen.

Wichtig ist die Frist: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, selbst wenn sie unberechtigt war.

Die anderen Fälle gehören vor andere Gerichte: • Falsche Nebenkostenabrechnung – Mietrecht, also Amtsgericht. • Probleme mit Nachbarn – Nachbarrecht, ebenfalls Amtsgericht. • Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall – Schadensersatzrecht, Amts- oder Landgericht.

Merkhilfe: Das deutsche Gerichtssystem ist nach Sachgebieten gegliedert – Arbeit, Familie, Sozial, Verwaltung, Finanzen. Der Name sagt die Zuständigkeit.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 136 ist die 67. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.